FS Arzneimittelindustrie e.V.

Dr. Uwe Broch – Geschäftsführer
Daniela von Arnim – Assistentin

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§ 18 Abs. 3 des Kodex – Angemessene Vergütung für Referententätigkeiten

AZ.: 2007.12-216 (1. Instanz)

Leitsatz

Eine Vergütung von EUR 200,00 für die Durchführung einer Patientenschulung (pneumolo gische Schulungen für Asthmapatienten) durch einen Angehörigen der Fachkreise, die neben einer Vorbereitungszeit von 1 Stunde eine Schulungszeit von 1,5 Stunden in Anspruch nimmt, ist angemessen.

Sachverhalt

Ein Mitgliedsunternehmen hat Ärzten für die Durchführung einer Patientenschulung durch Abschluss eines schriftlichen Vertrages eine Vergütung i.H.v. EUR 200,00 angeboten. Die Patientenschulung dauerte mindestens 1,5 Stunden und bedurfte einer Vorbereitungszeit von 1 Stunde.

Wesentliche Entscheidungsgründe

Eine Vergütung von EUR 200,00 für die Durchführung einer Patientenschulung, deren Vorbereitung inkl. herrichten des Schulungsraums, Beschaffung von Pausengetränken und Herstellung von Vorbereitungsfolien sowie Durchführung der Fortbildungsver anstaltung mindestens 2,5 Stunden in Anspruch nimmt, ist angemessen und verstößt nicht gegen § 18 Abs. 3 des Kodex. Der FSA hat in seiner bisherigen Rechtsprechung die angemessene Vergütung unter Zugrundelegung von Ziff. 80 der GOÄ (Gutachterliche Tätigkeit) errechnet. Der FSA hält an dieser Rechtsprechung fest, wonach eine 20-minütige ärztliche Tätigkeit mit dem Faktor 2,3 x EUR 17,49 zu vergüten ist. Unter Zugrundelegung dieser Bemessungskriterien ist die vom Mitgliedsunternehmen für die Vorbereitung und Durchführung bezahlte Vergütung i.H.v. EUR 200,00 angemessen.

Ergebnis

Ein Kodexverstoß konnte nicht festgestellt werden. Das Verfahren wurde eingestellt.

Berlin, im Juni 2008