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Vorteile einer Mitgliedschaft

Der FSA steht allen interessierten Unternehmen der pharmazeutischen Industrie zur Mitgliedschaft offen, da es das Anliegen des Vereins ist, eine Schiedsstelle für die gesamte Arzneimittelindustrie zu sein. Und es gibt gute Gründe, die für eine Mitgliedschaft beim FSA und die Einhaltung unserer Regeln sprechen.

Imagegewinn durch Ethik und Transparenz

Nur wenn die Beziehung zwischen Ärzten und Pharma-Unternehmen aus Verantwortungsbewusstsein und Integrität hervorgeht, sind ein nachhaltig gutes Unternehmensimage, eine optimale Patientenbetreuung und eine langfristige Kundenbindung möglich.

Wettbewerbsfähigkeit durch Akzeptanz

Unternehmen, die sich an unsere Kodizes halten, sind auch bei den Ärztekammern anerkannt. Beispielsweise bei der CME (Continuing Medical Education)-Punktevergabe für Veranstaltungen sind FSA-Mitglieder bevorzugte Partner von Ärzten.

Schutz vor Strafverfolgung

Das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung verringert sich erfahrungsgemäß deutlich, wenn unsere Ethik-Regeln eingehalten werden. Auch Nicht-Mitglieder können sich den Kodizes nicht entziehen, denn der FSA geht als Wettbewerbsverein zivilgerichtlich gegen sie vor.

Handlungsspielraum durch Information

Zusätzlich zu den Kodizes und aktuellen Nachrichten informieren wir auch in Seminaren, Schulungen und Einzelgesprächen über zulässige Handlungsmöglichkeiten.

Mitgliedschaft beantragen

Gemäß § 3 der „FS Arzneimittelindustrie e. V.“-Satzung kann jedes Unternehmen der pharmazeutischen Industrie mit Sitz in Deutschland Mitglied des Vereins werden, welches selbst oder durch verbundene Unternehmen Arzneimittel in Deutschland in den Verkehr bringt. Von einem Konzern können sämtliche Unternehmen, die diese Mitgliedschaftsvoraussetzungen erfüllen, Vereinsmitglieder werden.
Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen schriftlichen, an den Vorstand des Vereins gerichteten Aufnahmeantrag voraus. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Der Verein erhebt einen Jahresmitgliedsbeitrag, der umsatzabhängig ist und sich zwischen 1.000 Euro und 24.000 Euro bewegt (§ 5 „FS Arzneimittelindustrie e. V.“-Satzung, §§ 2 und 3 „FS Arzneimittelindustrie e. V.“-Beitragsordnung). Eine Aufnahmegebühr wird derzeit nicht erhoben.

Mitgliedschaftsantrag

Weitergehende Informationen zur Mitgliedschaft erhalten Sie auch über die Geschäftsstelle, oder füllen Sie unser Antragsformular aus und senden Sie es uns zu: