Mitgliedschaft beantragen
Gemäß § 3 der "FS Arzneimittelindustrie e. V."-Satzung kann jedes Unternehmen der pharmazeutischen Industrie mit Sitz in Deutschland Mitglied des Vereins werden, welches selbst oder durch verbundene Unternehmen Arzneimittel in Deutschland in den Verkehr bringt. Von einem Konzern können sämtliche Unternehmen, die diese Mitgliedschaftsvoraussetzungen erfüllen, Vereinsmitglieder werden.
Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen schriftlichen, an den Vorstand des Vereins gerichteten Aufnahmeantrag voraus. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Der Verein erhebt einen Jahresmitgliedsbeitrag, der umsatzabhängig ist und sich zwischen 1.000 Euro und 24.000 Euro bewegt (§ 5 "FS Arzneimittelindustrie e. V."-Satzung, §§ 2 und 3 "FS Arzneimittelindustrie e. V."-Beitragsordnung). Eine Aufnahmegebühr wird derzeit nicht erhoben.
Mitgliedschaftsantrag
Weitergehende Informationen zur Mitgliedschaft erhalten Sie auch über die Geschäftsstelle, oder füllen Sie unser Antragsformular aus und senden Sie es uns zu: