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Stellungnahme zur Berichterstattung in Abendzeitung, 07.08.2019: „So werden Ärzte von der Pharmaindustrie gefügig gemacht“

Die Freiwillige Kontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. (FSA) begrüßt die Forderung von Frau Dr. Christiane Fischer, Ärztliche Geschäftsführerin der Initiative „Mein Essen Zahl ich selbst (MEZIS)“, nach mehr Transparenz in der Zusammenarbeit zwischen forschender pharmazeutischer Industrie und der Ärzteschaft.

Auch der FSA sieht Transparenz als wesentliches Element zur öffentlichen Vertrauensbildung in unser Gesundheitswesen. Dieses Vertrauen zu schaffen, ist bereits seit Gründung im Jahr 2004 zentraler Kern der FSA-Tätigkeit. Seitdem setzt sich der Verein mit klaren Regeln für einheitliche Standards in der Zusammenarbeit zwischenpharmazeutischer Industrie und Fachkreisangehörigen sowie Patientenorganisationen ein. Die durch die Kodizes des FSA geschaffene Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie wird branchenübergreifend als Siegel für gute Zusammenarbeit erachtet.

Weitere Aussagen von Frau Dr. Fischer, insbesondere die Forderung, keine Fortbildungspunkte für von der pharmazeutischen Industrie gesponsorte Veranstaltungen zu vergeben, lehnt der FSA jedoch im Sinne von Patientinnen und Patienten ab.

Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten profitieren gleichermaßen vom Wissenstransfer aus der Forschung in die Praxen und Krankenhäuser. Die Vermittlung des aktuellen Wissenstandes trägt entscheidend dazu bei, dass Ärztinnen und Ärzte die richtige Diagnose stellen und eine angemessene Behandlungsoption wählen können. Die kontinuierliche berufsbegleitende Aktualisierung und Erweiterung medizinischer Kenntnisse gehören nicht nur zum ärztlichen Selbstverständnis, sondern auch zur Berufspflicht der rund 390.000 Medizinerinnen und Mediziner in Deutschland.

Inhaltlich orientiert sich die ärztliche Fortbildung an der Zielsetzung, objektive Wissens- und Handlungslücken zu schließen, neues Wissen zu vermitteln und das subjektive Fortbildungsbedürfnis von Ärztinnen und Ärzten zu befriedigen. Neben rein wissenschaftlichen Qualitätskriterien hat der Gesetzgeber festgeschrieben, dass die Inhalte von Fortbildungsveranstaltungen „frei von wirtschaftlichen Interessen“ sein müssen.

Im Sinne der Pluralität hat der Gesetzgeber damit bewusst weder bestimmte Gruppen noch Unternehmen per se aus dem Kreis der potenziellen Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen ausgeschlossen. Ärztliche Fortbildungsveranstalten werden daher von verschiedenen Einrichtungen und Unternehmen angeboten. Dazu zählen etwa Verlage, kommerzielle Fortbildungsagenturen, Fachgesellschaften, Ärztekammern und pharmazeutische Unternehmen.

FSA-Kodizes schaffen klare Rahmenbedingungen

Zur weiteren konkreten Umsetzsetzung der gesetzlichen Vorgaben definieren und kontrollieren die jeweiligen Ärztekammern die Bedingungen für die Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen. Werden die entsprechenden Kriterien nicht erfüllt, wird eine Zertifizierung nicht erteilt. Der von Frau Dr. Fischer beschriebene Entzug einer Zertifizierung für eine Stuttgarter Veranstaltung belegt daher nicht die Fehlerhaftigkeit dieses Systems, sondern vielmehr das Funktionieren der vorgesehen Kontrollinstanzen. Der FSA betont die Wichtigkeit von rechtzeitiger Prüfung durch die Kammern, d.h. vor einer Veranstaltung.

Darüber hinaus haben die Mitgliedsunternehmen des FSA durch den Kodex zur Zusammenarbeit mit Fachkreisen seit 2004 klare Rahmenbedingungen für die Durchführung oder Unterstützung von ärztlicher Fortbildung geschaffen.Als Wettbewerbsverein ist der FSA durch seine Schiedsstelle zudem auch für die Überwachung und Sanktionierung von Verstößen gegen die Kodizes zuständig: In diesem Sinne wären auch die von Frau Dr. Fischer erwähnten „Laptops“, welche Ärztinnen und Ärzte von einem namentlich nicht genannten Pharmaunternehmen erhalten haben sollen, ein Verstoß gegen das im FSA-Kodex-Fachkreise festgelegte Geschenkeverbot. Jede Person kann auf unserer Website namentlich oder anonym Verstöße eines Pharma-Unternehmens gegen den Kodex melden. Die Schiedsstelle des FSA untersucht die gemeldeten Verstöße und kann bei begründeten Verstößen neben der Namensnennung des Unternehmens auch Geldstrafen von bis zu 400.000 Euro verhängen.

Die Kodizes legen darüber hinaus fest, dass neben dem wissenschaftlichen Curriculum bei eigenen Fortbildungsveranstaltungen etwa die Auswahl des Tagungsortes und der Tagungsstätte allein nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgen und den wissenschaftlichen Charakter einer Veranstaltung unterstreichen. Bei der Unterstützung von wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen Dritter sind etwa Transparenz des Sponsorings und die Unabhängigkeit des ärztlichen Veranstalters zu Art, Inhalt und Präsentation wesentliche Kriterien.

Entscheidend ist, dass während einer Fortbildungsveranstaltung begründetes, geordnetes und gesichertes Wissen, also an wissenschaftlicher Methodologie ausgerichtete Inhalte vermittelt werden. Der Wert einer Fortbildung bemisst sich an der Erfüllung dieser Kriterien, nicht am Veranstalter oder Sponsor. Die Industrie ist – bei Einhaltung der wissenschaftlichen Regularien – ein genauso valider Unterstützer und Ausrichter von Veranstaltungen wie andere Institutionen oder Organisationen auch.

Die Pluralität der ärztlichen Fortbildung eröffnet eine große Auswahl von Veranstaltungen, mit unterschiedlichen Inhalten und Schwerpunkten, ausgerichtet am aktuellen wissenschaftlichen Stand, den Bedürfnissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Ärzteschaft und zum Wohl der Patientinnen und Patienten. Das hat mit der von Frau Fischer im Munde geführten Korruption nichts zu tun – und auch nicht mit der Frage, ob sie ihr Essen selbst bezahlen.

Dr. Holger Diener, Geschäftsführer

Über die Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.:

Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) ist ein Zusammenschluss von 56 namhaften Pharma-Unternehmen zum Wohle von Patientinnen und Patienten. Wir schaffen klare Regeln und einheitliche Standards in der Zusammenarbeit zwischen forschender pharmazeutischer Industrie und pharmazeutischen Unternehmen und Ärzten, Apothekern sowie weiteren Angehörigen der medizinischen Fachkreise und den Organisationen der Patientenselbsthilfe. Hierzu hat der FSA Kodizes mit Verhaltensgrundregeln entwickelt, die eine unlautere Beeinflussung von Ärzten und Patientenorganisationen ausschließen. Zur wirksamen Durchsetzung wird jede Missachtung öffentlich gemacht und sanktioniert. Hierdurch wird den Verhaltenskodizes Nachdruck verliehen. Verstöße kann jeder melden, auch anonym.

Pressekontakt

Florian Meidenbauer
SK medienconsult GmbH
Toulouser Allee 23a
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Tel.: +49 (0) 211 – 55 79 45 – 20
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