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„Pluralität der ärztlichen Fortbildung erhalten“

FSA veröffentlicht Positionspapier

  • Große Zahl von Anbietern sichert Vielfalt der Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten
  • Kodex setzt Rahmenbedingungen für wissenschaftlichen Charakter der Veranstaltungen
  • Verweis auf Kontrollfunktion der Landesärztekammern

Berlin, 3. Dezember 2019 – Mit der Veröffentlichung eines Positionspapiers hat der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) auf die öffentliche Debatte über die künftige Ausrichtung ärztlicher Fortbildungen reagiert. „Es ist im Diskurs der Fachkreise eine Tendenz zu erkennen, die Funktion pharmazeutischer Unternehmen als Sponsoren oder Ausrichter der entsprechenden Veranstaltungen einzuschränken“, so Holger Diener, Geschäftsführer des FSA, aus Anlass der Veröffentlichung. „Das vermindert die Pluralität ärztlicher Fortbildung und geht zu Lasten der Patientinnen und Patienten, die von einem kontinuierlichen Wissenstransfer aus der Forschung in die Arztpraxen und Krankenhäuser profitieren.“

Der FSA verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass eine Beschränkung der Beteiligung von Pharmaunternehmen an Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte der Intention des Gesetzgebers widerspreche. Dieser sehe vielmehr ausdrücklich ein möglichst breites und auf wissenschaftlichen Kriterien basierendes Fortbildungsgebot für die Ärzteschaft vor. „Im Sinne der Pluralität hat der Gesetzgeber ganz bewusst weder bestimmte Gruppen noch Unternehmen aus dem Kreis potenzieller Anbieter oder Unterstützer von Fortbildungsveranstaltungen ausgeschlossen“, so Diener. „Das Gesetz erkennt vielmehr an, dass auch forschende Pharmaunternehmen Angehörige der Heilberufe bei der wissenschaftlichen Fortbildung unterstützen können.“

In seinem Positionspapier zum Thema verweist der Verein unter anderem auf den vom FSA entwickelten Kodex zur Zusammenarbeit der Pharmaunternehmen mit Fachkreisen. „Der Kodex schafft seit 2004 klare Rahmenbedingungen für die Durchführung oder Unterstützung von ärztlicher Fortbildung“, so Diener. „Neben dem wissenschaftlichen Curriculum muss bei den durch forschende Pharmaunternehmen ausgerichteten Fortbildungsveranstaltungen beispielsweise die Auswahl des Tagungsortes und der Tagungsstätte allein nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgen und den wissenschaftlichen Charakter einer Veranstaltung unterstreichen.“ Das Positionspapier verweist zudem darauf, dass auch die finanzielle Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten bei der Teilnahme von Fortbildungsveranstaltungen der Industrie konkret geregelt sei – sowohl durch den FSA-Kodex Fachkreise als auch durch die Berufs- und Fortbildungsordnungen der Landesärztekammern.

Entscheidend für die Qualität einer Fortbildungsveranstaltung ist nach Auffassung des FSA nicht der Ausrichter, sondern ihr Inhalt. „Selbstverständlich müssen Fortbildungsveranstaltungen immer nur ausgewogenes und evidenzbasiertes Wissen, also strikt an wissenschaftlicher Methodologie ausgerichtete Inhalte vermitteln“, so Diener. Aufgabe der Ärztekammern sei es, die Einhaltung dieser Kriterien in jedem Einzelfall zu überwachen, nicht aber, bestimmte Anbieter, beispielsweise pharmazeutischen Unternehmen, von der Ausrichtung per se auszuschließen. Im Sinne der gesetzlichen Intention muss nach Auffassung des FSA auch weiterhin ein Qualitätswettbewerb oberstes Ziel aller Beteiligten sein, dem sich die Unternehmen auch weiterhin stellen.

Über den FSA

Der FSA wurde 2004 von den vfa-Mitgliedern als eigenständiger Verein gegründet und überwacht mit Hilfe eines Vereinsgerichts die korrekte Zusammenarbeit von pharmazeutischen Unternehmen mit Ärzten und anderen Angehörigen der medizinischen Fachkreise. Die 56 Mitgliedsunternehmen des FSA decken rund 75% des deutschen Pharmamarktes ab. Seit 2016 setzt der Verein zudem den Transparenzkodex Fachkreise um, der Zahlungen der pharmazeutischen Industrie an die Ärzteschaft offenlegt und für jedermann nachvollziehbar macht. Jede Person kann dem FSA den Verdacht eines Kodex-Verstoßes durch ein Pharmaunternehmen melden. Die unabhängige Schiedsstelle des FSA untersucht die gemeldeten Verdachtsfälle. Sollte sich der Verdacht bestätigen, sieht das Regelwerk des FSA klar definierte Sanktionen vor, z.B. Geldstrafen bis max. 400.000,- EUR und die Nennung des Unternehmens zusammen mit der Veröffentlichung der Entscheidung im Internet.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.fsa-pharma.de und https://twitter.com/FSA_Pharma

Nützliche Links: Positionspapier zur ärztlichen Fortbildung: https://www.fsa-pharma.de/de/mitteilungen/presse/archiv/positionspapier-aerztliche-fortbildung/

Pressekontakt

Florian Meidenbauer
SK medienconsult
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40211 Düsseldorf

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