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§ 7 des Kodex – Irreführende Formulierungen

AZ.: 2006.10-144 (1. Instanz)

Leitsatz

Die Werbung für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel auf einer allgemein zugänglichen Domäne mit den Aussagen:

    • „Beauty-Effekt: … trägt zu einer schönen Haut bei“
    • „Feel-Good-Faktor: … lindert unangenehme Beschwerden vor und während der Periode“
    • „Figur-Bonus: unter … bleibt das Gewicht stabil“.


stellen eine irreführende Werbung im Sinne von § 7 Abs. 2 Ziff. 1 des Kodex des FS Arzneimittelindustrie e.V. dar.

Sachverhalt

Ein Mitgliedsunternehmen hatte auf seiner allgemein zugänglichen Domäne Details zu seinem verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel beschrieben. U.a. wurden ein

  • „Beauty-Effekt: … trägt zu einer schönen Haut bei“
  • „Feel-Good-Faktor: … lindert unangenehme Beschwerden vor und während der Periode“
  • „Figur-Bonus: unter … bleibt das Gewicht stabil“.


mit dem Medikament in Verbindung gebracht. Ein wissenschaftlicher Nachweis für die aufgestellten Behauptungen konnte nicht vorgelegt werden.

Wesentliche Entscheidungsgründe

Durch die genannten Formulierungen entsteht für Patientinnen und potentielle Verwenderinnen der Eindruck, dass das Verhütungsmittel nicht nur seine ursprünglich vorgesehene Funktion, nämlich die Verhütung einer Schwangerschaft erfüllt, sondern auch für weitere positive Effekte wie „schöne Haut“, „deutliche Reduzierung unangenehmer Beschwerden vor und während der Periode“ und als „Gewichtsreduktion“ geeignet ist. Für diese Behauptungen hat das Mitgliedsunternehmen keine wissenschaftlichen Belege vorgelegt. Es handelt sich bei diesen Aussagen lediglich um allgemeine Plazets, die bei den potentiellen Nutzern den Eindruck erwecken sollen, sie könnten bei der Einnahme des Verhütungspräparats mit weiteren positiven Nebeneffekten rechnen. Insoweit liegt eine Irreführung gem. § 7 Abs. 2 Ziff. 1 des Kodex vor.

Ergebnis

Das Unternehmen hat eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegenüber dem FS Arzneimittelindustrie abgegeben. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.


Berlin, im Dezember 2006