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§ 18 des Kodex – Abgrenzungskriterien für vergütungsfähige Beratertätigkeiten von Ärzten zu Fortbildungsveranstaltungen

AZ.: 2006.2-113 (1. Instanz)

Leitsatz

Im Rahmen der Abgrenzung eines vergütungsfähigen Berater-Workshops mit Ärztinnen und Ärzten gegenüber einer internen Fortbildungsveranstaltung kommt der Durchführung und Moderation der Veranstaltung durch einen vom veranstaltenden Unternehmen unabhängigen Dritten, welcher im Rahmen seiner Tätigkeit die Ärztinnen und Ärzte nicht allgemein zu den in Frage stehenden Produkten informiert, für das Vorliegen eines vergütungsfähigen Berater-Workshops indizielle Bedeutung zu.

Sachverhalt

Ein Mitgliedsunternehmen hatte zu einem rund 3-stündigen Beratungs-Workshop eingeladen, zu dem Ärzte aus der näheren Umgebung eingeladen waren. Mit der Durchführung und Moderation der Veranstaltung war ein unabhängiges, drittes Institut beauftragt, das auf dem Gebiet der medizinisch wissenschaftlichen Kommunikation anerkannt ist. Ein allgemeiner Informationsteil, z. B. zu den infrage stehenden Produkten fand nicht statt. Ein Mitarbeiter des beanstandeten Unternehmens führte lediglich die Dokumentation des Workshops.

Wesentliche Entscheidungsgründe

Ein wesentliches Abgrenzungskriterium zur reinen Fortbildungsveranstaltung stellt insbesondere der Anteil der allgemeinen Informationen zu Produkten des durchführenden Unternehmens dar. Immer dann, wenn die Moderation und Durchführung des Workshops durch einen unabhängigen Dritten, der keinen näheren Einblick in das Unternehmen und die Produktpalette hat, durchgeführt wird, spricht das bei der Abgrenzung zur Fortbildungsveranstaltung für die Durchführung eines vergü-tungsfähigen Workshops.

Ergebnis

Das Verfahren wurde als materiell unbegründet eingestellt.


Berlin, im März 2006