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Verstoß melden
§20
§ 20 Abs. 5 Satz 4 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 FSA-Kodex Fachkreise – Sponsoring einer Fortbildungsveranstaltung in einem sog. „Luxus-Hotel“ in Hamburg
AZ.: 2018.3-540
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Luxusmerkmale statt Konferenzmöglichkeiten im Vordergrund

  • Die Bayer Vital GmbH hatte die Veranstaltung eines Hamburger Krankenhauses im „Hotel Süllberg“ mit einem Sponsoring in Höhe von 1.250 Euro unterstützt.
  • Der Kodex des FSA sieht vor, dass entsprechende Veranstaltungen einen wissenschaftlichen Charakter zu wahren haben. Bei der Auswahl sind Tagungsstätten zu vermeiden, die für ihren Unterhaltungswert bekannt sind oder als extravagant gelten.
  • Der Spruchkörper der ersten Instanz hatte das Unternehmen wegen Verstoßes gegen den FSA-Kodex abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Die Abgabe dieser Erklärung wurde abgelehnt.
  • Der Spruchkörper der ersten Instanz verpflichtete das Unternehmen nun in seinem Urteil, es künftig zu unterlassen, externe Fortbildungsveranstaltungen gegenüber Veranstaltern finanziell zu unterstützen, wenn die Auswahl der Tagungsstätte nicht allein nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgt ist. Der Spruchkörper der ersten Instanz hat das Unternehmen zur Zahlung einer Geldbuße von 20.000 Euro an Medica Mondiale e.V.verurteilt.

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    AZ.: 2017.11-535-538
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    AZ.: 2015.4-470-75
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