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§21
Verstoß gegen § 21 Abs. 1 FSA-Kodex Fachkreise hier: Klinik Entlassungsbrief VHF
AZ.: 2018.4-542
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Template mit Produktempfehlung auf USB-Stick als unzulässiges Geschenk

Die Schiedsstelle des FSA hat die Bayer Vital GmbH (Bayer) wegen der unzulässigen Vorformulierung von Klink-Entlassungsbriefen mit Produktempfehlungen zu einer Strafzahlung in Höhe von 15.000 Euro verurteilt. Das Unternehmen hatte entsprechende Templates auf einem USB-Stick an Ärztinnen und Ärzte verteilt. Die Beanstandung gegen Bayer wurde von einem anderen Mitglied des FSA veranlasst.

  • Die Templates enthielten Therapieempfehlungen für Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt. Unter den Punkten „Therapieempfehlungen bei Entlassung“ und „Weitere möglichen Begründungen für den Einsatz von (…)“ wurde vorformuliert, wie eine Verordnung des Präparats anstelle eines „preisgünstigeren Therapievorschlags“ zu formulieren sei.
  • Die entsprechende Stelle ließ sich dann leicht in Entlassungsbriefe kopieren. Dies erleichterte so die Verschreibung des Bayer-Präparats.
  • Die Abgabe des USB-Sticks mit dem Template eines Entlassbriefs wurde von der Schiedsstelle als Verstoß gegen das Geschenkeverbot des § 21 Abs. 1 FSA-Kodex bewertet.
  • Bayer hat nach Abmahnung durch die Schiedsstelle eine Unterlassungserklärung abgegeben, in der sie sich verpflichtet, Klinikärzten in Zukunft keine vorformulierten Entlassungsbriefe mit Produktempfehlungen als WORD-Datei zur Verfügung zu stellen.
  • Bayer hat darüber hinaus eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 EUR an den Verein „Griechenland Hilfe, die ankommt e.V.“ gezahlt.
  • Bei der Höhe der Geldstrafe wurden der Umfang der Verteilung des Sticks und die wirtschaftliche Bedeutung des Präparats berücksichtigt.

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