Die Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) hat das Regelwerk des Vereins auf Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) erstreckt. Die bewährten Compliance-Standards der FSA-Kodizes sind damit von den Mitgliedsunternehmen sowohl bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln als auch bei DiGA im Sinne des § 33a SGB V zu beachten. Darüber hinaus können nunmehr neben Pharmaunternehmen auch Unternehmen aus dem Bereich der DiGA Mitglied im FSA werden. Mit der GAIA AG wird zum 01.01.2025 das erste Unternehmen aus diesem Bereich dem FSA beitreten.
Lies weiterTransparenzveröffentlichungen 2024
Die FSA-Mitgliedsunternehmen haben im Berichtsjahr 2022 Leistungen an Ärztinnen und Ärzte und andere Fachkreisangehörige sowie deren Institutionen in Höhe von rund 650,2 Millionen Euro erbracht. Weiterhin haben sie Patientenorganisationen mit Leistungen in Höhe von rund 10,2 Millionen Euro unterstützt.
Lies weiter§20 Abs.3 und 5 FSA-Kodex Fachkreise: Die Insel Borkum als Veranstaltungsort einer Fortbildungsveranstaltung der Akademie für medizinische Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
Az.: 2024.4-706
Lies weiterVeröffentlichung des Jahresbericht 2023
Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) hat seinen aktuellen Jahresbericht veröffentlicht und zieht darin eine positive Bilanz für das Berichtsjahr 2022. Der Bericht enthält die Entscheidungen der Schiedsstelle im Wortlaut und gibt einen Überblick über die thematischen Schwerpunkte der Vereinsarbeit.
Lies weiterWie die Zeit vergeht: Der FSA ist 20 Jahre jung!
In der Podcastreihe „FSA Transparent“ geht es um Hintergründe, Themenschwerpunkte und Aktivitäten der Vereinsarbeit der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.. In der aktuellen Ausgabe beleuchten wir, wie die tägliche Arbeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Compliance Abteilung in einem pharmazeutischen Unternehmen aussieht.
Lies weiter§ 20 Abs. 3, 5 FSA-Kodex Fachkreise i.V.m. den Vorstandsleitlinien 12 und 12.a: Zum Sponsoring einer externen Fortbildungsveranstaltung in Rostock-Warnemünde.
Az.: 2023.9-691
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