Die FSA-Mitgliedsunternehmen haben im Berichtsjahr 2024 Leistungen in Höhe von rund 768,7 Millionen Euro an Ärztinnen und Ärzte sowie andere Fachkreisangehörige und deren Einrichtungen erbracht. Die Zuwendungen an Patientenorganisationen beliefen sich auf rund 9,9 Millionen Euro.
Lies weiterSelbstkontrolle und Transparenz als Chance für digitale Gesundheitsanwendungen
Ein Debattenbeitrag von Dr. Uwe Broch, FSA-Geschäftsführer: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die die Voraussetzungen des § 33a SGB V erfüllen – darunter CE-Zertifizierung und BfArM-Listung – sind mittlerweile Teil der Regelversorgung. Ärztinnen und Ärzte können sie verordnen, gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten, und Patientinnen und Patienten nutzen sie zur Unterstützung ihrer Therapie. Seit Jahren steigt die Zahl der Verschreibungen an. Damit einher geht auch Verantwortung: Wer DiGA entwickelt und vertreibt, agiert in einem Raum, in dem Vertrauen zählt. In das Produkt und die ärztliche Unabhängigkeit. Beides gilt es aufzubauen und zu sichern.
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