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VDGH Firmen unterwerfen sich Verfahrensordnung des FSA

IVD-Firmen unterstellen sich der FSA-Schiedsstelle

Berlin, 20. Januar 2009 – Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ e.V. (FSA) übernimmt ab sofort auf Wunsch der Unternehmen die Überwachung und Sanktionierung der Marketingaktivitäten der Mitglieder des Verbandes der Diagnostica-Industrie (VDGH), die diagnostische In-vitro-Tests zur Selbstanwendung durch die Patienten anbieten (IVD-Firmen). Damit haben sich erstmals Medizintechnikunternehmen dem Sanktionierungsmodell des FSA unterworfen.

Seit Anfang dieser Woche haben nun alle VDGH-Mitgliedsfirmen, die In-vitro-Diagnostika wie Blutzuckermessgeräte für Diabetiker anbieten, die Unterwerfungsvereinbarung mit dem FSA unterschrieben. Damit haben diese Unternehmen beschlossen, die Umsetzung des „Eigenanwendungs-IVD Kodex“ ab sofort von der Schiedsstelle des Vereins überwachen zu lassen.

Die Diagnostika-Unternehmen haben sich mit diesem Mitte 2008 genehmigten Kodex an das FSA-Regelwerk zur Zusammenarbeit mit medizinischen Fachkreisen angelehnt. Der FSA-Fachkreisekodex wurde bereits 2004 verabschiedet und ist bei seinen Mitgliedsunternehmen, den Fachkreisen und der breiten Öffentlichkeit etabliert und anerkannt.

Die IVD-Unternehmen lassen ihre Marketing-, Informations- und Werbeaktivitäten damit freiwillig an strengen Maßstäben messen. Die Firmen haben sich analog zu den FSA-Mitgliedsunternehmen (pharmazeutische Industrie) verpflichtet, die Beschaffungs-, Entscheidungs- und Therapiefreiheit des Arztes nicht unlauter zu beeinflussen, um die bestmögliche Versorgung des Patienten zu gewährleisten. Damit stellen sie ihre Kooperationspraktiken unter die Ziele des FSA, ethisches Verhalten in der Zusammenarbeit mit Angehörigen der medizinischen Fachkreise zu fördern und damit einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen.

Die Entscheidung der IVD-Unternehmen für den FSA als Schiedsstelle ist schlüssig, da bei diesen Firmen – ähnlich der Arzneimittelhersteller – Arzt und Apotheker im Fokus des Marketings stehen.

Bei der zukünftigen Behandlung von Verstößen der IVD-Firmen wird den Besonderheiten ihrer Produkte Rechnung getragen, indem die Besetzung des Spruchkörpers 2. Instanz des FSA dahingehend verändert wird, dass zwei Vertreter der FSA-Mitgliedsunternehmen durch zwei Vertreter der Diagnostika-Industrie ersetzt werden.

Die IVD-Firmen, die sich der Überwachung und Sanktionierung der FSA-Schiedsstelle unterworfen haben, sind:

  • Abbott GmbH & Co. KG
  • Bayer Vital GmbH
  • Berlin-Chemie AG
  • LifeScan, Geschäftsbereich der Ortho-Clinica Diagnostics GmbH
  • Roche Diagnostiocs GmbH

Über den FS Arzneimittelindustrie e.V.

Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ e. V. (FSA) sichert und überwacht die Zusammenarbeit zwischen Pharma-Industrie und den Angehörigen der Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe im Rahmen der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und seiner Verhaltenskodizes „FSA-Kodex zur Zusammenarbeit mit Fachkreisen“ und „FSA-Kodex zur Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen“. Ziel ist es, ethisches Verhalten zwischen Pharma-Industrie und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den in Organisationen zusammengeschlossenen Patienten zu fördern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen.

Gegründet wurde der Verein mit Sitz in Berlin im Februar 2004 durch die Mitglieder des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Er nahm seine Tätigkeit im April des gleichen Jahres auf. Mittlerweile haben sich 82 pharmazeutische Unternehmen, darunter die großen in Deutschland tätigen, dem FSA angeschlossen, weitere 20 haben sich den beiden Kodizes unterworfen. Die Mitgliedsunternehmen haben sich durch die Anerkennung der FSA-Kodizes verpflichtet, zum einen die Therapiefreiheit des Arztes nicht zu beeinflussen, zum anderen die Neutralität und Unabhängigkeit der Patientenorganisationen zu respektieren, um die bestmögliche Versorgung des Patienten zu gewährleisten.