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Anti-Korruptionstag: Der FSA steht für klare Regeln und Transparenz

Berlin, 08. Dezember 2017 – Am 09. Dezember 2017 jährt sich der weltweite Tag gegen Korruption bereits zum 14. Mal. Fast so alt ist der Verein „Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. (FSA)“. Seit 2004 setzt der FSA klare Regeln und sorgt für Transparenz bei der Kooperation der Industrie mit Ärzten, anderen Angehörigen der Fachkreise und Patientenorganisationen.

Heute ist der FSA als nachhaltige Selbstregulierungsinstanz, die nicht nur Regeln aufstellt, sondern diese auch konsequent überwacht und Verstöße sanktioniert, in der Gesundheitsbranche anerkannt. Zu seinen aktuell 55 Mitgliedern zählen unter anderem die wichtigsten Pharmakonzerne Deutschlands. Damit repräsentiert der FSA rund 75 Prozent des deutschen Pharmamarktes. „Die Mitglieder des FSA eint, dass sie die Zusammenarbeit zwischen der pharmazeutischen Industrie, wissenschaftlicher Medizin und praktisch arbeitenden Ärzten für unabdingbar erachten, um im Sinne der Patienten bestmögliche Produkte zu entwickeln“ erklärt Dr. Holger Diener, Geschäftsführer des FSA. „Das primäre Interesse ist immer das Wohl des Patienten und die Verbesserung seiner Versorgung. Dies ist unser Anspruch. Dies ist unser Maßstab“.

Der FSA sichert und überwacht die Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe. Diese Verhaltensgrundregeln sind in drei sanktionsbewehrten FSA-Kodizes festgeschrieben. „Damit setzt der FSA wirksame Maßstäbe für transparentes und ethisch korrektes Verhalten, um die Zusammenarbeit im pharmazeutischen Bereich zu fördern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen“, erläutert Dr. Holger Diener. Verstöße gegen diese FSA-Vorschriften werden konsequent geahndet – mit Abmahnungen, Geldbußen, Namensnennungen und öffentlichen Rügen.

Melden kann solche Kodizes-Verstöße grundsätzlich jeder – ob Patient, Arzt, Unternehmen, Institution, Organisation oder Behörde – auch anonym. Jedem Vorwurf wird sorgfältig nachgegangen. Die FSA-Schiedsstelle besteht dabei aus zwei Instanzen: Bei Verstößen gegen die Verhaltenskodizes verhängt der sogenannte Spruchkörper 1. Instanz Geldstrafen von 5.000 bis zu 200.000 Euro. Der Spruchkörper 2. Instanz, in dem Ärzte, Patienten und ein unabhängiger Richter gegenüber der Industrie die Mehrheit haben, kann Geldstrafen bis zu 400.000 Euro verhängen, bei besonders gravierenden Fällen ist eine öffentliche Rüge
möglich.

Doch die FSA-Mitglieder gehen noch einen Schritt weiter: Sie veröffentlichen jährlich im Internet alle geldwerten Zuwendungen an Fachkreisangehörigen, wie Ärzte oder Apotheker, oder medizinische Einrichtungen sowie Zuwendungen an Patientenorganisationen. „Damit beweist der FSA einmal mehr, wie wichtig ihm neben den Regeln nachhaltige Transparenz ist“, betont Dr. Holger Diener. „Keines unserer Mitglieder ist zu dieser Offenlegung durch Gesetze verpflichtet. Doch wir wollen damit proaktiv möglichen Vorbehalten und Anschuldigungen entgegenwirken und somit das öffentliche Vertrauen in die Pharmabranche nachhaltig stärken und die Neutralität und Unabhängigkeit der Kooperation mit allen Partnern wahren. Diesen hohen Anspruch an uns werden wir selbst im Sinne der Patienten auch in der Zukunft weiterhin konsequent verfolgen.“

Die Pressemitteilung zum Download finden Sie hier.

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