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Vorteile einer Mitgliedschaft im FSA

Seit mehr als zwanzig Jahren steht der FSA gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen für eine funktionierende Selbstregulierung und Selbstkontrolle der Pharmaindustrie in Deutschland. Compliance, Ethik und Transparenz sind zentrale Elemente für die wichtige Zusammenarbeit von Pharmaunternehmen mit Ärztinnen und Ärzten und weiteren Fachkreisangehörigen, mit deren Einrichtungen sowie mit Patientenselbsthilfeorganisationen. Damit ist der FSA aus dem Gesundheitswesen nicht mehr hinwegzudenken.

Der FSA steht allen interessierten Unternehmen der pharmazeutischen Industrie zur Mitgliedschaft offen. Und es gibt sehr gute Gründe, die für eine Mitgliedschaft im FSA und die Einhaltung unserer Regeln sprechen.

Business Integrity
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Die FSA-Kodizes dienen als Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und sind ein integraler Bestandteil der Compliance-Arbeit in den Mitgliedsunternehmen. Sie tragen maßgeblich dazu bei, das Vertrauen in die Integrität der Pharmaunternehmen zu stärken und das Bewusstsein für die Relevanz von Ethik und Transparenz hochzuhalten.

Wettbewerbsfähigkeit durch Akzeptanz

Die Mitgliedschaft im FSA zeigt, dass sich das Mitgliedsunternehmen an höchsten Compliance-Standards messen lässt, die durch das Alignment des FSA mit EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) und IFPMA (International Federation of Pharmaceutical Manufacturers & Associations) auch international anerkannt sind.

Risikoprävention
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Die Einhaltung der Regelungen des FSA dient der Minimierung von Risiken im Bereich des (Straf-)Rechts und der Reputation.

Information und Netzwerk
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Der FSA bietet den Mitgliedsunternehmen ein vielfältiges Informations- und Serviceangebot. Hierzu zählen neben Informations- und Kodexbroschüren vor allem regelmäßige Compliance-Officer-Meetings, monatliche Update-Webinare, Workshops zu aktuellen Themen, Schulungen und Beratungsgespräche sowie ein modernes eLearning-System zu den FSA-Regularien.

Mitgliedschaft beantragen

Gemäß § 3 der „FS Arzneimittelindustrie e. V.“-Satzung kann jedes Unternehmen der pharmazeutischen Industrie mit Sitz in Deutschland Mitglied des Vereins werden, welches selbst oder durch verbundene Unternehmen Arzneimittel in Deutschland in den Verkehr bringt. Von einem Konzern können sämtliche Unternehmen, die diese Mitgliedschaftsvoraussetzungen erfüllen, Vereinsmitglieder werden.
Der Erwerb der Mitgliedschaft setzt einen schriftlichen, an den Vorstand des Vereins gerichteten Aufnahmeantrag voraus. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Der Verein erhebt einen Jahresmitgliedsbeitrag, der umsatzabhängig ist und sich zwischen 1.000 Euro und 24.000 Euro bewegt (§ 5 „FS Arzneimittelindustrie e. V.“-Satzung, §§ 2 und 3 „FS Arzneimittelindustrie e. V.“-Beitragsordnung). Eine Aufnahmegebühr wird derzeit nicht erhoben.

Mitgliedschaftsantrag

Weitergehende Informationen zur Mitgliedschaft erhalten Sie auch über die Geschäftsstelle, oder füllen Sie unser Antragsformular aus und senden Sie es uns zu: