Gemäß § 3 der „FS Arzneimittelindustrie e. V.“-Satzung kann jedes Unternehmen der pharmazeutischen Industrie mit Sitz in Deutschland Mitglied des Vereins werden, welches selbst oder durch verbundene Unternehmen Arzneimittel in Deutschland in den Verkehr bringt. Von einem Konzern können sämtliche Unternehmen, die diese Mitgliedschaftsvoraussetzungen erfüllen, Vereinsmitglieder werden.