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Im Interesse der Patientinnen und Patienten – die Pluralität ärztlicher Fortbildung erhalten

Positionspapier der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.

Patientinnen und Patienten profitieren von einem kontinuierlichen Wissenstransfer aus der Forschung in die Arztpraxen und Krankenhäuser. Die Vermittlung des aktuellen Wissenstandes trägt maßgeblich dazu bei, dass Ärztinnen und Ärzte die richtige Diagnose stellen, umfassend über verfügbare Behandlungsoptionen informiert sind und eine angemessene Behandlungsoption wählen. Deshalb sieht das Gesetz ein Fortbildungsgebot für Ärztinnen und Ärzte vor. Die kontinuierliche berufsbegleitende Aktualisierung und Erweiterung medizinischer Kenntnisse gehören somit nicht nur zum ärztlichen Selbstverständnis, sondern auch zur Berufspflicht der rund 390.000 Mediziner und Medizinerinnen in Deutschland.

Der Wissensbedarf von Ärztinnen und Ärzten ist gerade bei therapeutischen Innovationen groß. Unmittelbar nach der Zulassung neuer Diagnose- und Therapieverfahren ist es daher besonders wichtig, im Rahmen der ärztlichen Fortbildung über die qualitätsgesicherte Anwendung und den korrekten fachinformationsgerechten Einsatz zu informieren.

Vielzahl von Anbietern, wissenschaftlicher Charakter

Ärztliche Fortbildungsveranstaltungen werden von verschiedenen Einrichtungen angeboten. Dazu zählen etwa Verlage, Fachgesellschaften und Ärztekammern. Ergänzend dazu hat es sich in der Praxis bewährt, dass auch forschende Pharmaunternehmen ihren Beitrag zum Wissenstransfer an die medizinischen Heilberufe leisten, da sie an der Entwicklung von Arzneimitteln maßgeblich beteiligt sind. Die Beteiligung der Unternehmen – durch eigene Veranstaltungen oder die Unterstützung Dritter (also z.B. renommierter Fachkongresse) – dient dem Interesse der Patientinnen und Patienten an einer regulatorisch genehmigten und medizinisch indizierten Anwendung innovativer Therapieverfahren.

Im Sinne der Pluralität hat der Gesetzgeber ganz bewusst weder bestimmte Gruppen noch Unternehmen aus dem Kreis potenzieller Anbieter oder Unterstützer von Fortbildungsveranstaltungen ausgeschlossen. Er erkennt vielmehr ausdrücklich an, dass auch forschende Pharmaunternehmen Angehörige der Heilberufe bei der wissenschaftlichen Fortbildung unterstützen können.

Um die Neutralität derartiger Veranstaltungen und deren wissenschaftlichen Charakter zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber festgeschrieben, dass die Inhalte von Fortbildungsveranstaltungen „frei von wirtschaftlichen Interessen“ sein müssen. Zur konkreten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben definieren Ärztekammern die Bedingungen für die Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen und kontrollieren deren Einhaltung. Werden die entsprechenden Kriterien nicht erfüllt, erteilen die Kammern keine Zertifizierung.

Rahmensetzung durch FSA-Kodex

Darüber hinaus haben die Mitgliedsunternehmen des FSA durch den Kodex zur Zusammenarbeit mit Fachkreisen seit 2004 klare Rahmenbedingungen für die Durchführung oder Unterstützung von ärztlicher Fortbildung geschaffen: Neben dem wissenschaftlichen Curriculum muss bei den durch forschende Pharmaunternehmen ausgerichteten Fortbildungsveranstaltungen beispielsweise die Auswahl des Tagungsortes und der Tagungsstätte allein nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgen und den wissenschaftlichen Charakter einer Veranstaltung unterstreichen. Auch die finanzielle Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten zur Teilnahme zu solchen Veranstaltungen durch die Industrie ist konkret geregelt – sowohl durch den FSA-Kodex Fachkreise als auch durch die Berufs- und Fortbildungsordnungen der Landesärztekammern. Darüber hinaus ist die Unterstützung wissenschaftlicher Fortbildungsveranstaltungen Dritter im FSA-Kodex reguliert und stellt die Angemessenheit und Transparenz des Sponsorings sicher.

Entscheidend ist in allen Fällen, dass während einer Fortbildungsveranstaltung immer nur evidenzbasiertes Wissen – also inhaltlich strikt an wissenschaftlicher Methodologie ausgerichtet – vermittelt wird. Eine wissenschaftliche Veranstaltung muss ausgewogen, wissenschaftlich fundiert sein und darf nicht der Produktwerbung dienen. Der Wert einer Fortbildung bemisst sich primär an der Erfüllung dieser Kriterien und nicht am Veranstalter oder Sponsor. Forschende Pharmaunternehmen sind – bei strikt wissenschaftlicher Ausrichtung – ein genauso valider Unterstützer und Ausrichter von Veranstaltungen wie andere Institutionen oder Organisationen auch.

Pluralität erhalten

Jährlich organisieren oder unterstützen die Mitgliedsunternehmen des FSA zertifizierungsfähige Veranstaltungen mit einer Summe von etwa 135 Millionen Euro – zur Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten und zum Wohle der Patientinnen und Patienten. Sollte sich die Industrie aus diesen Aktivitäten zurückziehen müssen, würde sich das Angebot an Fortbildungen für die Ärzteschaft deutlich verknappen. Dies würde zu Lasten des so wichtigen wissenschaftlichen Austauschs und Diskurses zwischen Forschern und Angehörigen der Fachkreise gehen. Eine solche Entwicklung wäre letztlich zum Nachteil für Patientinnen und Patienten.

Die Pluralität der ärztlichen Fortbildung eröffnet eine große Auswahl von Veranstaltungen, mit unterschiedlichen Inhalten und Schwerpunkten, ausgerichtet am aktuellen Stand der Forschung, den Bedürfnissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Ärzteschaft und zum Wohl der Patientinnen und Patienten. Die forschenden Pharmaunternehmen tragen bei zu dieser Pluralität. Und so sollte es auch in der Zukunft bleiben!

Die Mitgliedsunternehmen des FSA stellen klar:

  • Patientinnen und Patienten profitieren von einem schnellen und kontinuierlichen Wissenstransfer aus der Forschung in die Arztpraxen und Krankenhäuser.
  • Der Wissensbedarf von Ärztinnen und Ärzten im Hinblick auf Diagnose und Therapie ist gerade bei therapeutischen Innovationen groß und wird durch eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungspflicht gedeckt.
  • Die Beteiligung von forschenden Pharmaunternehmen an ärztlicher Fortbildung – durch eigene Veranstaltungen oder die Unterstützung Dritter – dient dem Interesse der Patienten an einer qualitätsgesicherten Anwendung und dem korrekten fachinformationsgerechten Einsatz insbesondere innovativer Therapien.
  • Die Entscheidung über eine Zertifizierung, also die Erteilung von Fortbildungspunkten durch die jeweils zuständige Ärztekammer, kann und darf sich dabei nur an den relevanten Kriterien für solche Veranstaltungen orientieren.
  • Ein pauschaler Ausschluss von forschenden Pharmaunternehmen aus der Zertifizierung ist weder rechtlich noch sachlich geboten und keinesfalls gerechtfertigt.

Pressekontakt

Florian Meidenbauer
SK medienconsult
Toulouser Allee 23a
40211 Düsseldorf

Tel.: +49 (0) 211 – 55 79 45 – 20
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E-Mail: florian.meidenbauer@sk-medienconsult.de
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