Vorstand aktualisiert Leitlinien: FSA-Bewirtungsgrenze angehoben

Der Vorstand des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. (FSA) aktualisiert seine Leitlinien zu den FSA-Kodizes „Fachkreise“ und „Patientenorganisationen“ mit Wirkung ab dem 13.09.2022. Wesentliche Änderung ist die Anhebung der darin enthaltenen Obergrenze für die Bewirtung von Fachkreisangehörigen und Mitgliedern von Organisationen der Patientenselbsthilfe im Rahmen von Arbeitsessen und Fortbildungsveranstaltungen. Diese wird von 60 Euro auf 75 Euro hochgesetzt.

Die bisherige Bewirtungsgrenze wurde im Jahr 2008 beschlossen. Mit der Anhebung reagiert der Vorstand auf die Entwicklung der Verbraucherpreise, insbesondere im Gastronomiebereich, in den vergangenen Jahren sowie auf die aktuell steigende Inflationsrate.

 

Zum Hintergrund: Die Bewirtungsgrenze ist Gegenstand der verbindlichen Verhaltensregeln für FSA-Mitgliedsunternehmen, die eine unlautere Beeinflussung von Fachkreisangehörigen und Mitgliedern von Organisationen der Patientenselbsthilfe ausschließen. Bewirtungen sind nach den FSA-Kodizes von vornherein nur aus sachlichem Grund und in angemessenem, d.h. sozialadäquaten Umfang zulässig. Als Orientierungsgröße gibt der FSA dabei einen Betrag von maximal 75 EUR vor.

Die verbindlichen Vorstandleitlinien unterstützen die Mitgliedsunternehmen bei der Auslegung der FSA-Kodizes. Diese entwickelt der Verein kontinuierlich weiter, um aktuellen Entwicklungen und neuen Anforderungen zu begegnen. Missachtungen der Kodizes werden sanktioniert und öffentlich gemacht. Jeder und jede kann Verstöße melden, auch anonym.

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