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Über die Schiedsstelle

Das Vorgehen bei Kodexverstößen

Die Schiedsstelle des FSA besteht aus zwei Instanzen:

Bei Verstößen gegen die Verhaltenskodizes verhängt der sogenannte Spruchkörper 1. Instanz Geldstrafen von 5.000 bis zu 200.000 Euro gegen Unternehmen.
Der Spruchkörper 2. Instanz, in dem Ärzte, Patienten und ein unabhängiger Richter gegenüber der Industrie die Mehrheit haben, kann Geldstrafen bis zu 400.000 Euro verhängen, bei besonders gravierenden Fällen ist eine öffentliche Rüge möglich.

Verstöße gegen die Vereinskodizes können bei der Schiedsstelle von jeder Person und jeder Institution angezeigt werden, etwa von Patienten, Ärzten, Unternehmen, Organisationen der Patientenselbsthilfe, Krankenkassen oder Behörden – auch anonym. Der Verein berichtet regelmäßig über seine Arbeit.