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„Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ setzt neue Standards in der Zusammenarbeit von Pharmaunternehmen mit Partnern im Gesundheitswesen

Berlin, 01. Dezember 2010 – Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) hat auf seiner Mitgliederversammlung Empfehlungen verabschiedet für eine lautere und transparente Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit weiteren Partnern im Gesundheitswesen. Dies betrifft vorrangig Kooperationsbeziehungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen. Damit formuliert der FSA erste Standards in einem weiteren wichtigen Bereich der Zusammenarbeit im pharmazeutischen Umfeld.

In zunehmendem Maße ist die Einbeziehung verschiedenster Einrichtungen im Gesundheitswesen seitens der pharmazeutischen Unternehmen bei Erforschung, Absatz und Erstattung von Arzneimitteln unverzichtbar. Entsprechende Kooperationspartner sind beispielsweise die im Gesundheitswesen oder in der Gesundheitspolitik tätigen Ministerien und Behörden sowie Einrichtungen der Selbstverwaltung wie Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen. Um einen vertrauensvollen und lauteren Umgang miteinander zu gewährleisten, hat der FSA Empfehlungen für die Zusammenarbeit verabschiedet. Diese enthalten Orientierungspunkte für die Bewirtung im Rahmen von Veranstaltungen und beruflichen Anlässen wie Arbeitsessen, für die Einladung und das Sponsoring zu Veranstaltungen, für vertragliche Leistungen wie die Vergütung einer Vortragstätigkeit sowie für die Abgabe von Spenden und Geschenken. Der FSA fördert den laufenden Dialog zwischen Arzneimittelherstellern und den Partnern im Gesundheitswesen sowie deren Mitarbeitern, denn er dient sowohl dem erforderlichen Informationsaustausch als auch dem besseren Verständnis der jeweiligen Positionen und Bedürfnisse.

Von den einzelnen Empfehlungen unberührt bleiben die Grundsätze für die Zusammenarbeit: Die Mitarbeiter der Partner im Gesundheitswesen dürfen nicht in unlauterer Weise beeinflusst werden, und die Kooperationsbeziehung sollte offen und transparent gestaltet werden. Dies beinhaltet beispielsweise auch eine schriftliche Dokumentation jeglicher Zusammenarbeit. Im Besonderen sollte darauf geachtet werden, dass bei der Kooperation mit den Amtsträgern eine Dienstherrengenehmigung vorliegt.

Vorstand im Amt bestätigt

Zum 30.06.2010 schied Alfred Bein (GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG) aus dem Vorstand des FSA aus. Im Vorstand verbleiben somit acht Mitglieder, die von der Mitgliederversammlung bis 2012 im Amt bestätigt wurden: Vorstandsvorsitzender Michael Klein (Pfizer Deutschland GmbH), Kurt Arnold (Sanofi-Aventis Deutschland GmbH), Martin Eschbach (Novartis Pharma GmbH), Dr. Daniel Geiger (Roche Pharma AG), Monika Pieroth (Boehringer Ingelheim GmbH), Konstantin von Alvensleben (Takeda Pharma GmbH), Ulrike von Schmeling (Bayer HealthCare AG) sowie Dr. Bernd Winterhalter (Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KG).

Ausblick auf 2011

Verantwortungsbewusstes und transparentes Verhalten bei der Zusammenarbeit von Unternehmen der pharmazeutischen Industrie mit medizinischen Fachkreisen, Patientenorganisationen und weiteren Partnern im Gesundheitswesen durchzusetzen und unethischen Verhaltensweisen vorzubeugen, werden auch im kommenden Jahr die Hauptziele des FSA bleiben. Der Verein wird sich dazu weiterhin mit seinen Bezugsgruppen intensiv austauschen und sie sowie die breite Öffentlichkeit über Anliegen und wichtige Projekte informieren. Die Tätigkeitsschwerpunkte des FSA werden auf der Schulung der Mitgliedsunternehmen sowie auf der nachhaltigen Etablierung der beiden Kodizes als ethische Spielregeln und als Institutionen in der Pharma-Branche liegen. Workshops, Aufklärungsveranstaltungen, die Präsenz auf Kongressen sowie die kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit bilden dabei zentrale Plattformen des Informationsaustauschs. Auch Nicht-Mitglieder sollen damit überzeugt werden, sich mit ihrem Beitritt zum FSA freiwillig zu den maßgebenden Regelwerken zu bekennen.

 

Über den FS Arzneimittelindustrie e.V.

Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) sichert und überwacht seit 2004 die Zusammenarbeit zwischen Pharma-Unternehmen und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe. Diese Verhaltensgrundregeln sind in zwei sanktionsbewehrten FSA-Kodizes festgeschrieben und setzen wirksame Maßstäbe für transparentes und ethisch korrektes Verhalten, um die Zusammenarbeit im pharmazeutischen Bereich zu fördern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen.

Der FSA ist das Selbstkontrollorgan der Pharma-Industrie, das Verstöße gegen diese Regeln konsequent ahndet – mit Abmahnungen, Geldbußen, Namensnennungen und öffentlichen Rügen. Die dem FSA angeschlossenen Unternehmen repräsentieren mehr als 70 Prozent des deutschen Pharma-Markts. Der FSA ist damit die maßgebende Kontroll- und Sanktionierungsinstanz in der Branche. Auch Nicht-Mitgliedsunternehmen können sich den strikten Kodex-Regelungen nicht entziehen, denn bei Fehlverhalten geht der FSA als Wettbewerbsverein zivilgerichtlich gegen sie vor.