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„Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ setzt weitere Maßstäbe für Transparenz im Pharma-Marketing

Mitgliederversammlung beschließt Anpassungen des Fachkreise-Kodex und erweitert den Vorstand

Berlin, 20. November 2012 – Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) hat auf seiner Mitgliederversammlung fünf neue Vorstandsmitglieder gewählt und somit seinen Vorstand von acht auf zehn Mitglieder erweitert. Zudem wurde beschlossen, die Kodex-Regelungen zur vertraglichen Zusammenarbeit mit Angehörigen der Fachkreise sowie zu klinischen Studien anzupassen und die individuelle Beratungsleistung für Mitglieder in der Satzung stärker zu verankern.

Die Mitglieder des FSA wählten für die Amtsperiode bis Ende 2015 folgende fünf Vorstände neu: Dr. Uwe Fröhlich (Baxter Deutschland GmbH), Dr. Johann Huber (Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG), Dr. Andreas Kress (Novartis Pharma GmbH), Norbert Steinbach (Abbvie Deutschland GmbH & Co. KG) und Tobias Weizel (Amgen GmbH).

Im Vorstand verbleiben weiterhin: Kurt J. Arnold (Sanofi-Aventis Deutschland GmbH), Michael Klein (Pfizer Deutschland GmbH), Ulrike von Schmeling (Bayer Healthcare AG), Peter Solberg (Janssen-Cilag GmbH) und Dr. Kamilla Tekautschitz (Merck Serono GmbH).

Beschlossene Anpassungen

Die Gesundheitspolitik ist ein dynamisches System. Ihre Gesetze, Rahmenbedingungen und Anforderungen befinden sich stetig im Wandel. Um diesen Änderungen Rechnung zu tragen und die rechtlich und ethisch einwandfreie Zusammenarbeit gewährleisten zu können, werden die Kodizes stetig angepasst. Die Mitglieder des FSA haben daher zwei Änderungen im FSA-Kodex Fachkreise beschlossen.

Um die Transparenz klinischer Studien und deren Ergebnisse zu stärken, wird die Bestimmung § 18a neu eingefügt. Mit dieser Regelung werden zwei bereits auf internationaler und europäischer Ebene bestehende Selbstverpflichtungen der Industrie zur Transparenz bei klinischen Studien in den Fachkreise-Kodex aufgenommen. Der FSA setzt damit die aktuelle Anpassung des internationalen IFPMA-Kodex um.

Zudem wurde § 19 Abs. 2 Nr. 6 an die aktuelle Änderung des § 67 Abs. 6 AMG (Arzneimittelgesetz) angepasst. Der Regelung wurde hinzugefügt, dass Unternehmen ihrer Anzeigepflicht bei Anwendungsbeobachtungen künftig auch gegenüber dem Verband der privaten Krankenversicherung nachkommen müssen. Zusätzlich müssen die beteiligten Ärzte mit Angabe ihrer lebenslangen Arztnummer gegenüber der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen benannt werden.

Mit der aktuellen Fassung der FSA-Satzung wird die Beratungsleistung des Vereins stärker hervorgehoben. Durch Schulungen, individuelle Beratungen und sonstige Hilfestellungen bietet der FSA seinen Mitgliedsunternehmen ein umfassendes Serviceangebot für die Anwendung der Richtlinien. Eine umfangreiche Aufklärung ist die Grundlage für die korrekte Umsetzung der ethisch gesetzten Standards in den Unternehmen.

Ausblick auf 2013

Auch im Jahr 2013 wird der FSA weiterhin sein Ziel verfolgen, die Zusammenarbeit von Pharma-Unternehmen mit Angehörigen der Fachkreise, Patientenorganisationen sowie Partnern im Gesundheitswesen auf eine transparente und ethisch einwandfreie Basis zu stellen. Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Vereins wird auf dem von der EFPIA angekündigten Transparenzkodex liegen. Der europäische Dachverband der forschenden Pharma-Unternehmen (EFPIA) hat Ende Juni 2012 beschlossen, dass geldwerte Zuwendungen von Pharma-Unternehmen an Angehörige der Fachkreise zukünftig veröffentlicht werden sollen. Dies soll durch einen neuen, sanktionsbewehrten Kodex erfolgen. Hierzu wird auch der FSA nun verstärkt in den Dialog mit der Ärzteschaft treten, um die aktuelle Entwicklung mit dem Ziel eines gemeinsamen Ansatzes zu erläutern. Der Transparenzgedanke, der gemäß der FSA-Kodizes seit jeher das Handeln der Mitgliedsunternehmen bestimmt, wird dadurch intensiviert.

 

Über den FS Arzneimittelindustrie e.V.

Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) sichert und überwacht seit 2004 die Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe. Diese Verhaltensgrundregeln sind in zwei sanktionsbewehrten FSA-Kodizes festgeschrieben und setzen wirksame Maßstäbe für transparentes und ethisch korrektes Verhalten, um die Zusammenarbeit im pharmazeutischen Bereich zu fördern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen.

Der FSA ist das Selbstkontrollorgan der Pharmaindustrie, das Verstöße gegen diese Regeln konsequent ahndet – mit Abmahnungen, Geldbußen, Namensnennungen und öffentlichen Rügen. Die dem FSA angeschlossenen Unternehmen repräsentieren mehr als 70 Prozent des deutschen Pharma-Markts. Der FSA ist damit die maßgebende Kontroll- und Sanktionierungsinstanz in der Branche. Auch Nicht-Mitgliedsunternehmen können sich den strikten Kodex-Regelungen nicht entziehen, denn bei Fehlverhalten geht der FSA als Wettbewerbsverein zivilgerichtlich gegen sie vor.

www.fs-arzneimittelindustrie.de