FS Arzneimittelindustrie e.V. beanstandet Forschungsvereinbarung eines Mitgliedsunternehmens
Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. „ (FSA) hat eine Forschungsvereinbarung beanstandet, die eines seiner Mitgliedsunternehmen Angehörigen der Fachkreise angeboten hatte. Die Novo Nordisk Pharma GmbH hatte die für die Durchführung einer Anwendungsbeobachtung (AWB) geltenden Regeln nicht hinreichend beachtet. Der FSA hatte in diesem Fall sowohl eine Unterlassungserklärung als auch die Verpflichtung, im Wiederholungsfalle ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 40.000 zu bezahlen, sowie eine Geldstrafe (EUR 20.000,00) gefordert, die sofort zur Zahlung fällig ist. Das Mitgliedsunternehmen hat dies akzeptiert und die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegenüber dem FSA abgegeben. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Über den FS Arzneimittelindustrie e.V.
Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ e. V. (FSA) sichert und überwacht die Zusammenarbeit zwischen Pharma-Industrie und Ärzten sowie den Angehörigen der Fachkreise im Rahmen der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und seines Verhaltenskodexes. Ziel ist es, ethisches Verhalten zwischen Pharma-Industrie und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise zu fördern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen.
Gegründet wurde der Verein mit Sitz in Berlin im Februar 2004 durch die Mitglieder des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) und nahm seine Tätigkeit im April des gleichen Jahres auf. Mittlerweile haben sich 82 pharmazeutische Unternehmen, darunter die größten in Deutschland tätigen, dem FSA angeschlossen, weitere 19 haben sich dem Kodex unterworfen. Die Mitgliedsunternehmen haben sich durch die Anerkennung des FSA-Kodex verpflichtet, die Therapiefreiheit des Arztes nicht zu beeinflussen, um die bestmögliche Versorgung des Patienten zu gewährleisten.