FSA begrüßt die Verabschiedung des Anti-Korruptionsgesetzes
Berlin, 13. Mai 2016 – Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ ohne weitere Änderungen beschlossen und macht damit den Weg frei für schärfere Strafen in diesem Bereich. Der Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. (FSA) begrüßt die Verabschiedung des Anti-Korruptionsgesetzes ausdrücklich.
Das neue Gesetz tritt voraussichtlich Anfang Juni 2016 in Kraft. FSA-Geschäftsführer Dr. Holger Diener betont: „Wir sind seit Jahren Verfechter des Antikorruptionsgesetzes im Gesundheitswesen. Damit wird eine bestehende Lücke geschlossen und es werden erstmals einheitliche Vorgaben für alle Marktteilnehmer geschaffen.“
Für die FSA-Mitglieder ist die neue Rechtslage bereits seit Gründung des Vereins vor mehr als 14 Jahren selbstverständlich gelebte Praxis, indem sie unter anderem die Zusammenarbeit mit Ärzten freiwillig strengen Regeln unterworfen und diese in ihren Kodizes festgeschrieben haben – unabhängig davon, ob die Mediziner angestellt oder in eigenen Praxen tätig sind.
Den FSA-Mitgliedern geht es über das Strafrecht als Ultima Ratio hinaus aber bereits darum, schon den Anschein einer Beeinflussung zu vermeiden. Hierzu Dr. Diener weiter: „Die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Ärzten ist wichtig, aber sie braucht das Vertrauen der Öffentlichkeit, vor allem der Patienten. Dies ist eine Verantwortung für alle Beteiligten. Deshalb gehen die FSA-Mitglieder mit dem Transparenzkodex und der ersten Veröffentlichung von Leistungen bis Ende Juni 2016 bewusst einen Schritt weiter – denn Transparenz schafft Vertrauen und bekämpft Misstrauen.“
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