FSA: Für die wissenschaftliche Kooperation braucht’s keine Kugelschreiber
Zum 1. Juli 2014 tritt das vollständige Geschenkeverbot in der Pharma-Branche in Kraft
Berlin, 01. Juli 2014 – Zum heutigen 01. Juli 2014 tritt offiziell das Geschenkeverbot nach dem Fachkreise-Kodex der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) in Kraft. Damit gehört ab sofort die Abgabe von geringwertigen Werbemitteln an Angehörige der Fachkreise der Vergangenheit an.
„Für den FSA ist das Vertrauen der Patienten in die individuelle Verordnungsentscheidung seines Arztes oberste Handlungsmaxime“, so Dr. Holger Diener, Geschäftsführer des FSA. „Es muss schon jeglicher Anschein von Beeinflussung von vorneherein vermieden werden. Entsprechend haben sich unsere Mitglieder zu einem vollumfänglichen Verbot aller Geschenke entschieden und damit die ohnehin sehr begrenzten Ausnahmen nun konsequent gestrichen.“ Das Bundeskartellamt hat die neue Regelung, die im FSA-Kodex Fachkreise (§ 21) verankert ist, im Mai 2014 offiziell genehmigt.
Bereits mehrfach hatte der FSA die seit 2004 bestehenden Regelungen zu Zuwendungen und zur Abgabe von Geschenken an medizinische Fachkreise verschärft. Zuletzt waren neben den geringwertigen Werbeartikel wie Kugelschreibern, Kalendern etc. im Rahmen einer nicht produktbezogenen Werbung nur noch Geschenke zu besonderen Anlässen zulässig, und auch nur dann, wenn sie sich in einem sozialadäquaten Rahmen gehalten haben und zur Verwendung in der beruflichen Praxis bestimmt waren. Dr. Diener betont: „Das nun in Kraft tretende komplette Verbot ist ein klarer Schnitt und ein konsequenter, weiterer Schritt hin zu einer ethisch einwandfreien Zusammenarbeit von Unternehmen und Fachkreisen.“
Was ist künftig verboten?
Ab dem heutigen Tag ist es als Mitgliedsunternehmen des FSA grundsätzlich unzulässig, den Angehörigen der Fachkreise Geschenke zu versprechen, anzubieten oder zu gewähren. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um produktbezogene oder nicht produktbezogene Werbung handelt.
Verboten sind demnach nun auch geringwertige Werbeartikel wie etwa Kugelschreiber oder Schreibblöcke. Unzulässig ist zudem die Abgabe von allgemeinem Praxisbedarf wie Spritzen, Pflastern, Nadeln oder Desinfektionsmitteln sowie von Fachbüchern, medizinischen Zeitschriften und Zeitschriftenabonnements.
Erlaubt ist weiterhin die Abgabe wissenschaftlicher Informationen, also beispielweise produkt- und indikationsspezifisches Informationsmaterial, wissenschaftliche Broschüren, Behandlungsschemata und Schulungsunterlagen sowie medizinische Gebrauchs- und Demonstrationsgegenstände, etwa zur Schulung der Applikation von Arzneimitteln. Es gilt jedoch hier weiterhin, dass die Materialien geringwertig sein sowie einen direkten Bezug zur beruflichen Praxis und zur Patientenversorgung haben müssen.
Über den FS Arzneimittelindustrie e.V.
Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) sichert und überwacht seit 2004 die Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe. Diese Verhaltensgrundregeln sind in drei sanktionsbewehrten FSA-Kodizes festgeschrieben und setzen wirksame Maßstäbe für transparentes und ethisch korrektes Verhalten, um die Zusammenarbeit im pharmazeutischen Bereich zu fördern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen.
Der FSA ist das Selbstkontrollorgan der Pharmaindustrie, das Verstöße gegen diese Regeln konsequent ahndet – mit Abmahnungen, Geldbußen, Namensnennungen und öffentlichen Rügen. Die dem FSA angeschlossenen Unternehmen repräsentieren mehr als 70 Prozent des deutschen Pharma-Markts. Der FSA ist damit die maßgebende Kontroll- und Sanktionierungsinstanz in der Branche. Auch Nicht-Mitgliedsunternehmen können sich den strikten Kodex-Regelungen nicht entziehen, denn bei Fehlverhalten geht der FSA als Wettbewerbsverein zivilgerichtlich gegen sie vor.
www.fs-arzneimittelindustrie.de und www.pharma-transparenz.de