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FSA: Klarer Fokus auf konsequente Selbstkontrolle und auf Transparenz der Kooperation

Mitgliederversammlung beschließt Anpassungen der Kodizes und erweitert den Vorstand

Berlin, 04. Dezember 2014 – Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) hat auf seiner Mitgliederversammlung drei neue Vorstandsmitglieder gewählt. Der Vorstand hat nunmehr elf Mitglieder. Zudem wurden verschiedene Änderungen am Transparenzkodex sowie an den Empfehlungen für die Zusammenarbeit mit Partnern im Gesundheitswesen beschlossen.

„Mit dem Transparenzkodex ist der FSA klar auf Kurs zu mehr Transparenz und damit einem besseren Verständnis der notwendigen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und den Kooperationspartnern im Gesundheitswesen“, so FSA-Vorstandsvorsitzender Kurt J. Arnold in der heutigen Mitgliederversammlung des FSA. „In zahlreichen Gesprächen, die wir in den vergangenen Monaten geführt haben, wurde deutlich, dass der Transparenzkodex breite Zustimmung erfährt – die Notwendigkeit nach mehr Transparenz wird verstanden. Dies zeigt uns, dass wir den richtigen Schritt zum richtigen Zeitpunkt gemacht haben. Im kommenden Jahr wird es nun darauf ankommen, die erste Veröffentlichung der Transparenzinformation konsequent weiter vorzubereiten. Um dies zu erreichen, bedarf es auch weiterhin der Mithilfe aller Beteiligten.“

Änderungen an den Standards

Die Generalversammlung des europäischen Dachverbandes der forschenden Pharma-Unternehmen (EFPIA) hatte im Juni dieses Jahres die verbindliche Vorgabe des Transparenz-Templates zur Veröffentlichung der Zuwendungen von Mitgliedsunternehmen an Angehörige der Fachkreise und medizinischen Einrichtungen beschlossen. Die verbindlichen Leitlinien des FSA-Vorstands schrieben die Verwendung dieses Templates bereits seit Mai 2014 vor. Durch die Änderung von § 8 Abs. 2 FSA-Transparenzkodex muss die Offenlegung nun unter Verwendung dieses Templates erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Informationen der Unternehmen vom Informationssuchenden leicht erfasst und vergleichbar dargestellt werden können.

Aufgrund des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) hat der Deutsche Bundestag im September 2014 eine umfassende Ergänzung von § 108e Strafgesetzbuch (StGB) beschlossen. Demnach wird zukünftig über den reinen Stimmenkauf hinaus auch die Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern erfasst. Um dieser Änderung Rechnung zu tragen, werden die FSA-Empfehlungen Partner im Gesundheitswesen um Abgeordnete/Mandatsträger (Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder der Länderparlamente) und Einrichtungen wie europäische Behörden (z.B. EU-Kommission und EMA) erweitert.

Änderungen im Vorstand

Aus dem Vorstand (bislang zehn Mitglieder) waren im laufenden Jahr Dr. Kamilla Tekautschitz (Merck-Serono GmbH) und Tobias Weizel (Amgen GmbH) ausgeschieden. Die Mitgliederversammlung hat nun für die aktuelle Amtsperiode folgende Personen nachgewählt: Dr. Regine Pfeiff (Lilly Deutschland GmbH), Dr. Hannes Oswald-Brügel (Roche Pharma AG) und Dr. Manuel Steinhilber (Novo Nordisk Pharma GmbH). Der FSA-Vorstand hat nun 11 Mitglieder.

Weiterhin im Vorstand verbleiben: Kurt J. Arnold (Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Vorstandsvorsitzender), Ulrike von Schmeling (Bayer Healthcare AG, stellv. Vorstandsvorsitzende), Dr. Uwe Fröhlich (Baxter Deutschland GmbH), Dr. Johann Huber (Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG), Michael Klein (Pfizer Deutschland GmbH), Dr. Andreas Kress (Novartis Pharma GmbH), Peter Solberg (Janssen-Cilag GmbH) und Norbert Steinbach (AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG).