FSA-Stellungnahme zu „Ein Physician Payments Sunshine Act für Deutschland?“
Positionierung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) in Abstimmung mit der Bundesärztekammer vom 22.02.2019
Die „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) begrüßt die Stellungnahme der AkdÄ vom 22.02.2019, in der Transparenz als wesentliches Element zur öffentlichen Vertrauensbildung in die notwendige Kooperation zwischen der pharmazeutischen Industrie mit Ärztinnen und Ärzten und damit in ein integres Gesundheitswesen beschrieben wird.
Diese Vertrauensbildung ist zentraler Kern der FSA-Tätigkeit bereits seit der Gründung im Jahr 2004, indem klare Regeln und einheitliche Standards in der Zusammenarbeit zwischen pharmazeutischer Industrie und Fachkreisangehörigen festgelegt wurden und kontinuierlich angepasst werden. Die durch die Kodizes des FSA geschaffene Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie wird branchenübergreifend als Siegel für gute Zusammenarbeit erachtet. Seit 2016 veröffentlichen die Mitgliedsunternehmen des FSA und des Verbandes forschender Pharma-Unternehmen (vfa) darüber hinaus sämtliche Zuwendungen an Ärzte, Fachkreisangehörige und medizinische Organisationen und Einrichtungen. Sofern die Einwilligung der Ärztinnen und Ärzte vorliegt, geschieht dies sogar mit Nennung von personenbezogenen Informationen – ganz im Sinne der Vertrauensbildung gegenüber den Patientinnen und Patienten.
Dass die Zahl der Ärztinnen und Ärzten abnahm, die im Rahmen des Transparenzkodex einer individualisierten Darstellung ihrer Zusammenarbeit mit pharmazeutischen Unternehmen zustimmen, ist nicht Anspruch des FSA und seiner Mitglieder – ganz im Gegenteil. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass Ziel und Anspruch der Transparenzinitiative im Sinne der Vertrauensbildung durch die AkdÄ (in Abstimmung mit der Bundesärztekammer) – und damit von Seiten der verfassten Ärzteschaft – nachdrücklich geteilt werden.
Das Ziel aller Beteiligten sollte es daher sein, bei künftigen Veröffentlichungen die Zahl der individuellen Informationen wieder zu erhöhen. Die namentliche Nennung der Ärztinnen und Ärzte schafft weitergehende Transparenz und stärkt somit das nachhaltige Vertrauen in die notwendigen Kooperationen. Der Vorstand, die Geschäftsführung und alle Mitgliedsunternehmen des FSA haben diese
Herausforderung seit dem Start der Transparenzinitiative angenommen und sich mit vielfältigen Maßnahmen für eine erfolgreiche Umsetzung eingesetzt. So hat der FSA etwa jüngst erneut gegenüber den Ärztinnen und Ärzte mit einer weiteren Broschüre unter dem Stichwort „Pioniere müssen sich nicht verstecken“ für die individuelle Veröffentlichung geworben und damit auf die Wichtigkeit einer Erhöhung der individuellen Zustimmungsquote hingewiesen.
Die Arbeit des FSA ermöglicht weitreichende Selbstkontrolle, weshalb es darüber hinaus nach Auffassung des FSA keiner weiteren gesetzlichen Einschränkungen im ohnehin komplexen und streng regulierten Markt für pharmazeutische Produkte bedarf. Von einer zusätzlichen Bürokratisierung der pharmazeutischen Industrie am Standort Deutschland profitieren weder Patientinnen und Patienten noch die Ärzteschaft selbst. Diese Auffassung scheint nach unserem Eindruck die AkdÄ im Ergebnis in der Stellungnahme auch zu teilen. Zudem kann die dort ebenfalls angesprochene Kontextualisierung der notwendigen Kooperationen für die Patientinnen und Patienten sicherlich nicht durch den Gesetzgeber erfolgen. Hier sind die Kooperationspartner selbst in der Pflicht, klar und eindeutig ihr Handeln zu erklären.
Die Kodizes des FSA spezifizieren eine Standesethik der Industrie – entsprechend den Berufsordnungen der Ärztekammern – mit verbindlichem Charakter. Die Arbeit des FSA-Schiedsgerichts und die Veröffentlichungen der FSA-Mitgliedsunternehmen im Rahmen der Kodizes sind Beleg für diesen Anspruch. Diese Kodizes sind bereits deutlich umfassender und detaillierter angelegt als die allgemeinen Gesetze, ohne dabei einen bürokratischen Mehraufwand oder Zusatzbelastungen für den Steuerzahler zu schaffen. Diese funktionierende und branchenweit anerkannte Selbstkontrolle im Sinne von Patientinnen und Patienten beizubehalten und gemeinsam weiterzuentwickeln, sollte auch weiterhin der Anspruch aller Beteiligten im Gesundheitssektor bleiben.
Der FSA lädt die AkdÄ und die Bundesärztekammer ein, den konstruktiven Dialog über die Transparenz und die Möglichkeiten zur Steigerung der individuellen Zustimmungsquote innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen fortzusetzen. Darüber hinaus sollte Gegenstand eines solchen Austausches die Frage sein, wie wir gemeinsam die bestehenden Kooperationen besser erklären und damit für die Patientinnen und Patienten nachvollziehbar machen.
Berlin, 27.02.2019
Peter Solberg
Vorstandsvorsitzender FSA
Dr. Holger Diener
Geschäftsführer FSA
Die Stellungnahme als Doenload finden Sie hier