FSA zum aktuellen Beschluss des OLG Braunschweig zu § 299 StGB
Anwendbarkeit des § 299 StGB auf niedergelassene Vertragsärzte
Berlin, 26. April 2010 – In einem kürzlich bekannt gewordenen Beschluss hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig als erstes Gericht niedergelassene Ärzte als Beauftragte der Krankenkassen i.S.d. § 299 StGB angesehen und damit festgesetzt, dass sich die Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen nach den Korruptionsvorschriften strafbar machen können. Die „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) kommentiert dies wie folgt:
Die Vorschrift des § 299 StGB untersagt die Bestechung im geschäftlichen Verkehr und soll damit zu einem fairen und lauteren Wettbewerb beitragen. Demgemäß hatte diese Vorschrift auch lange Zeit ihren Platz im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ob sich andere Obergerichte und der Bundesgerichtshof der Sichtweise des OLG Braunschweig anschließen werden, ist derzeit noch nicht abzusehen. Der Beschluss weist dogmatische Schwächen auf und setzt sich mit durchaus ernst zu nehmenden anderen Meinungen zu diesem Thema nicht auseinander. Für pharmazeutische Unternehmen würde der Beschluss momentan bedeuten, dass die unlautere Zusammenarbeit mit niedergelassenen Vertragsärzten auch für sie strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Unternehmen, die sich an den Kodex in seiner jetzigen Form halten, können das Risiko strafrechtlicher Konsequenzen deutlich reduzieren, denn der Kodex regelt klar die ethische Zusammenarbeit zwischen Pharma-Unternehmen und niedergelassenen Ärzten. Demnach müssen sich beispielsweise Zuwendungen an Vertragsärzte in einem sozial adäquaten Rahmen bewegen. Unternehmen sind angehalten, dies in jedem einzelnen Fall sorgfältig zu prüfen. Eine Orientierung für Unternehmen stellt die Entscheidungspraxis des FSA dar, die den Rahmen sozial adäquater Zuwendungen absteckt.
Über den FS Arzneimittelindustrie e.V.
Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) sichert und überwacht die Zusammenarbeit zwischen Pharma-Industrie und den Angehörigen der Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe im Rahmen der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und seiner Verhaltenskodizes „FSA-Kodex zur Zusammenarbeit mit medizinischen Fachkreisen“ und „FSA-Kodex zur Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen“. Damit hat sich die Pharma-Industrie als bisher einzige Branche sanktionsbewehrte Kodizes auferlegt. Ziel des FSA ist es, ethisches Verhalten zwischen Pharma-Industrie und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den in Organisationen zusammengeschlossenen Patienten zu fördern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen.
Gegründet wurde der Verein mit Sitz in Berlin im Februar 2004 durch die Mitglieder des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Er nahm seine Tätigkeit im April des gleichen Jahres auf. Die dem FSA angeschlossenen Unternehmen, darunter die großen in Deutschland tätigen, repräsentieren mehr als 70 Prozent des deutschen Pharma-Umsatzes. Der FSA geht darüber hinaus als Wettbewerbsverein auch gegen Nicht-Mitglieder vor, sodass sich auch diese den Kodex-Regeln nicht entziehen können.
www.fsa-pharma.de