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FSA zum BGH-Urteil

FSA: Funktion als Abmahnverein wird weiterhin ausgefüllt

Berlin, 21. März 2011 – Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) wird auch nach dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) weiterhin als Abmahnverein tätig werden und gegen Nicht-Mitgliedsunternehmen bei Verstößen gegen die Kodex-Regelungen vor den Zivilgerichten vorgehen.

Unberührt durch das Urteil bleibt die Befugnis des FSA, auch gegen Nicht-Mitglieder wegen Wettbewerbsverstößen vor den Zivilgerichten zu klagen. Der BGH hat zudem nicht in Frage gestellt, dass Verbandsregelungen wie den FSA-Kodizes Bedeutung für die Auslegung zukommen kann, was in der Branche als unlauter angesehen wird und damit gegen Wettbewerbsrecht verstößt. Dies muss jeweils anhand der Gesetze beurteilt werden.

Damit stellt der BGH Wettbewerbsgedanken in den Vordergrund. Das bedeutet, dass Formen der Zusammenarbeit, die die Therapie-, Verordnungs- und Beschaffungsentscheidungen der Angehörigen der Fachkreise unethisch beeinflussen können, bis auf Weiteres hinter die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zurücktreten. Das Verfahren wurde zur weiteren Prüfung an die Vorinstanz zurücküberwiesen.

Der FSA wird durch die Verfolgung von Kodexverstößen weiter dafür eintreten, dass ethisches Handeln im Umgang mit Angehörigen der Fachkreise als Maßstab für die gesamte Branche etabliert wird. Darüber hinaus steht allen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie, auch den Generikaherstellern, die Mitgliedschaft im FSA offen.

Über den FS Arzneimittelindustrie e.V.

Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) sichert und überwacht seit 2004 die Zusammenarbeit zwischen Pharma-Unternehmen und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe. Diese Verhaltensgrundregeln sind in zwei sanktionsbewehrten FSA-Kodizes festgeschrieben und setzen wirksame Maßstäbe für transparentes und ethisch korrektes Verhalten, um die Zusammenarbeit im pharmazeutischen Bereich zu fördern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen.

Der FSA ist das Selbstkontrollorgan der Pharma-Industrie, das Verstöße gegen diese Regeln konsequent ahndet – mit Abmahnungen, Geldbußen, Namensnennungen und öffentlichen Rügen. Die dem FSA angeschlossenen Unternehmen repräsentieren mehr als 70 Prozent des deutschen Pharma-Markts. Der FSA ist damit die maßgebende Kontroll- und Sanktionierungsinstanz in der Branche. Auch Nicht-Mitgliedsunternehmen können sich den strikten Kodex-Regelungen nicht entziehen, denn bei Fehlverhalten geht der FSA als Wettbewerbsverein zivilgerichtlich gegen sie vor.

http://www.fsa-phama.de/