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FSA zur Neufassung des § 20 Abs. 4 des FSA-Kodex Fachkreise

Berlin, 01. Juni 2010 – Der FSA informiert im Folgenden über eine vor Kurzem in Kraft getretene Änderung im FSA-Kodex Fachkreise und mögliche damit einhergehende Auswirkungen auf die Arbeit von Eventagenturen und medizinischen Fachgesellschaften. Damit möchte der FSA Fachgesellschaften und Eventagenturen bei ihrer Zusammenarbeit mit Unternehmen der pharmazeutischen Industrie unterstützen und eine reibungslose Kooperation gewährleisten.

 

Die FSA-Mitgliederversammlung hat folgende Ergänzung des § 20 Abs. 4 beschlossen:

„§ 20 Abs. 4 Einladung zu berufsbezogenen wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen

Die Einladung von Angehörigen der Fachkreise zu berufsbezogenen Fortbildungsveranstaltungen Dritter (externe Fortbildungsveranstaltungen) darf sich nur auf angemessene Reisekosten, notwendige Übernachtungskosten (gegebenenfalls unter Einschluss eines Hotelfrühstücks) sowie die durch den Dritten erhobenen Teilnahmegebühren erstrecken, wenn bei diesen Veranstaltungen der wissenschaftliche Charakter eindeutig im Vordergrund steht und ein sachliches Interesse des Unternehmens an der Teilnahme besteht. Eine Übernahme von Kosten darf nur erfolgen, wenn bei der Veranstaltung sowohl ein Bezug zum Tätigkeitsgebiet des Mitgliedsunternehmens als auch zum Fachgebiet des Veranstaltungsteilnehmers vorliegt. Unterhaltungsprogramme dürfen von den Mitgliedsunternehmen durch die Teilnahmegebühren weder direkt noch indirekt unterstützt werden.“

Das Bundeskartellamt hat diese Neuregelung mit Beschluss vom 23. März 2010 genehmigt.

Um den Anforderungen einer eventuellen Prüfung durch die Freiwillige Selbstkontrolle gerecht zu werden, sind die Unternehmen aufgrund dieser Ergänzung verpflichtet, vor der Übernahme von Teilnahmegebühren für Veranstaltungen Dritter zu prüfen, ob gewährleistet ist, dass in keinem Fall durch die Teilnahmegebühr Unterhaltungsprogramme, auch nicht teilweise, finanziert werden. Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen der Pharma-Industrie deshalb verstärkt von Dritten, z.B. Eventagenturen oder medizinischen Fachgesellschaften, Dokumentationen fordern werden, die eine eindeutige Verwendung der Gebühren für wissenschaftliches Programm unter Ausschluss der Verwendung für Unterhaltungsprogramme erkennen lassen.

 

Über den FS Arzneimittelindustrie e.V.

Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) sichert und überwacht die Zusammenarbeit zwischen Pharma-Industrie und den Angehörigen der Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe im Rahmen der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und seiner Verhaltenskodizes „FSA-Kodex zur Zusammenarbeit mit medizinischen Fachkreisen“ und „FSA-Kodex zur Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen“. Damit hat sich die Pharma-Industrie als bisher einzige Branche sanktionsbewehrte Kodizes auferlegt. Ziel des FSA ist es, ethisches Verhalten zwischen Pharma-Industrie und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den in Organisationen zusammengeschlossenen Patienten zu fördern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen.

Die dem FSA angeschlossenen Unternehmen, darunter die großen in Deutschland tätigen, repräsentieren mehr als 70 Prozent des deutschen Pharma-Marktes. Gegründet wurde der Verein mit Sitz in Berlin im Februar 2004 durch die Mitglieder des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Er nahm seine Tätigkeit im April des gleichen Jahres auf. Der FSA geht als Wettbewerbsverein auch gegen Nicht-Mitglieder vor, sodass sich auch diese den Kodex-Regeln nicht entziehen können.