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FSA nimmt zum Gesetzentwurf gegen Korruption im Gesundheitswesen Stellung

Berlin, 13.11.2015 – Der Deutsche Bundestag wird sich heute in erster Lesung mit ergänzenden Regeln zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen befassen und damit eine Anregung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012 umsetzen. Der Verein Freiwillige Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie e.V. (FSA) begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf im Grundsatz: „Für die FSA-Mitglieder sind die Inhalte des Gesetzentwurfs bereits seit 2004 gelebte Praxis und somit nichts Neues. Wir finden es dennoch richtig und wichtig, wenn in Zukunft für alle einheitliche Standards gelten. Zu begrüßen ist auch die klar geäußerte Intention des Gesetzgebers, dass durch das neue Gesetz die zulässigen Kooperationen nicht beschränkt werden sollen.“, erklärt Dr. Holger Diener, Geschäftsführer des FSA.

Seit seiner Gründung vor elf Jahren nehmen die FSA-Mitglieder eine Vorreiterrolle im Bereich der Zusammenarbeit zwischen Pharmaindustrie und Fachkreisangehörigen ein und gehen dabei freiwillig weit über gesetzliche Vorgaben hinaus. Eine Entwicklung, die auch im Gesetzentwurf anerkennend erwähnt wird. Dort heißt es: „Auch die betroffenen Branchen und Berufsgruppen haben in den letzten Jahren anerkennenswerte Initiativen zur Selbstregulierung ergriffen, die lauteres Verhalten im Gesundheitsmarkt fördern und korruptive Praktiken abwehren sollen. Dazu gehört auch das Bestreben, unzulässiger Einflussnahme durch die Schaffung von mehr Transparenz entgegenzuwirken.“

Dazu erklärt Dr. Diener: „Insbesondere die Anerkennung der Wichtigkeit von Transparenz in diesem Prozess durch die Bundesregierung begrüßen wir ausdrücklich und sehen uns damit in unserer Arbeit bestätigt. Patient, Arzt und Industrie sind auf eine gute und faire Zusammenarbeit angewiesen, damit Therapien optimal angewendet werden können oder anders gesagt, damit Medikamente gut wirken! Dieser Kernbereich, der über das Gelingen moderner Therapien mitentscheidet, soll von Spekulationen freigehalten werden. Deshalb lassen wir mit dem FSA-Transparenzkodex die Gesellschaft zukünftig genauer hinschauen!“ Mit dem FSA-Transparenzkodex werden die Mitglieder erstmals 2016 geldwerte Zuwendungen an Fachkreisangehörige wie Ärzte und Einrichtungen im Gesundheitswesen im Internet veröffentlichen.

Die komplette Stellungnahme finden Sie unter http://www.fsa-pharma.de/service/aktuelles/

Die Pressemitteilung können Sie hier downloaden.