Erstmals die Darstellung aller Zuwendungen auf einen Blick

Die Veröffentlichungen der Leistungen von Pharmaunternehmen an Patientenorganisationen sowie Fachkreisangehörige erfolgten 2020 unter besonderen Vorzeichen. Und dies gleich im doppelten Sinne; geplant und ungeplant.

In Absprache mit der europäischen Dachorganisation der Pharmaverbände (EFPIA) erfolgte die Veröffentlichung der Zuwendungen an Patientenorganisationen und Fachkreisangehörige erstmals gleichzeitig. Durch die neue Praxis erhält die interessierte Öffentlichkeit jetzt innerhalb weniger Tage und auf einen Blick alle notwendigen Informationen in komprimierter Form. In den Vorjahren wurden die Zahlen an Patientenorganisationen im Frühjahr publiziert, im Sommer folgten die Transparenzveröffentlichungen an Fachkreisangehörige.

Ungeplante Auswirkungen auf die Veröffentlichungen hatte Covid-19. Wie in den Jahren zuvor haben die Mitgliedsunternehmen Ärztinnen und Ärzte und andere Fachkreisangehörige in der ersten Jahreshälfte angesprochen, um eine möglichst breite Zustimmung zur individualisierten Nennung von Leistungsbezügen zu erwirken. Liegt die Einwilligung nicht vor, wird nach geltendem Recht anonym und aggregiert veröffentlicht.

In diesem Zusammenhang hat die Pandemie Spuren hinterlassen. Angesichts der erheblichen zusätzlichen Belastungen sind die Themen „Transparenz“ und „individualisierte Nennung von Leistungen durch die Pharmaindustrie“ für Medizinerinnen und Medizinern 2020 ein stückweit in den Hintergrund getreten. Nach aktuellem Stand liegt die Zustimmungsquote für das Berichtsjahr 2019 mit rund 19 Prozent unter dem Vorjahreswert von 21 Prozent.

Patientenorganisationen

Im Rahmen des FSA-Kodex Patientenorganisationen haben die Mitgliedsunternehmen von FSA und vfa für das Berichtsjahr 2019 Leistungen in einer Gesamthöhe von rund 7,1 Mio. Euro veröffentlicht.

Damit liegen die Zahlungen von Pharmaunternehmen an Patientenorganisationen im Bereich des Vorjahreszeitraums (2018: 7,2 Mio. EUR).

Sowohl der Kodex des FSA als auch die entsprechenden Vorgaben der Patientenselbsthilfe gewährleisten, dass bei den Kooperationen neben den gesetzlichen Vorgaben wie dem Heilmittelwerberecht weitergehende klare Spielregeln eingehalten werden. Der Transparenzgedanke bestimmt seit jeher das Handeln der FSA-Mitgliedsunternehmen. Die Offenlegung der Zuwendungen an Patientenorganisationen hat sich in den vergangenen Jahren in der Branche etabliert und zum Standard entwickelt.

Auf der Website des FSA findet sich neben Links zu den jeweiligen detaillierten Angaben der Mitgliedsunternehmen auch wieder eine öffentlich zugängliche Online-Datenbank mit den Zuwendungen an Patientenorganisationen.

Festzuhalten ist, dass die Leistungen der FSA-Mitgliedsunternehmen an Patientenorganisationen im Jahr 2019 mit rund 7,1 Mio. Euro weniger als zehn Prozent der Zuwendungen ausmachen, die – wie im SGB V vorgesehen – von der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Selbsthilfeförderung zur Verfügung gestellt werden und 2019 gut 82 Mio. Euro betragen haben, die Hälfte davon kassenartenübergreifend pauschal, die andere projektbezogen.

Fachkreisangehörige

Im Rahmen des FSA-Transparenzkodex haben die Mitgliedsunternehmen von FSA und vfa für das Berichtsjahr 2019 Leistungen an Ärztinnen und Ärzte sowie medizinische Institutionen in einer Gesamthöhe von rund 629 Mio. Euro veröffentlicht.

Den größten Posten machen dabei auch in diesem Jahr Leistungen im Bereich von Forschung und Entwicklung mit rund 404 Mio. Euro aus, gefolgt von Leistungen an medizinische Institutionen und Einrichtungen in Höhe von rund 118 Mio. Euro (beispielsweise für die Unterstützung von Veranstaltungen und Spenden) und Leistungen an Ärztinnen und Ärzte sowie andere Fachkreisangehörige in Höhe von rund 107 Mio. Euro (beispielsweise für Fortbildungen und Vortragshonorare).

Insgesamt liegen die Leistungen im Berichtsjahr 2019 im Bereich des Vorjahreszeitraums.

Gesamtleistung

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahlung für die drei Leistungsfelder insgesamt verringert. Sie sank von rund 639 Mio. auf etwa 629 Mio. EUR. Das entspricht einer Verringerung von 10 Mio. EUR beziehungsweise etwa 1,6 Prozent.

Verteilung

Nur leicht verändert hat sich in der Folge die Verteilung der Zahlungen auf die jeweiligen Leistungsfelder.

  • Forschung und Entwicklung: sinkt gering von 64,6% (2018) auf 64,3%
  • Veranstaltungen / Spenden: sinkt minimal von 18,8% (2018) auf 18,7%
  • Fortbildungen und Vortragshonorar: steigt leicht von 16,6% (2018) auf 17,0%

Details zu Leistungen der Mitgliedsunternehmen von vfa und FSA an Ärztinnen und Ärzten, andere Fachkreisangehörige und medizinische Institutionen und Einrichtungen können unter diesem Link abgerufen werden.

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