Transparenzveröffentlichungen 2021:
Die wichtigsten Inhalte auf einen Blick
Die Leistungen der Mitgliedsunternehmen des FSA (Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.) an Ärztinnen und Ärzte und andere Fachkreisangehörige sowie deren Institutionen beliefen sich im vergangenen Jahr auf rund 558 Millionen Euro. Zusätzlich unterstützten sie Patientenorganisationen in Höhe von rund 6 Millionen Euro.
Gegenüber dem Vorjahr ist es damit zu einem Rückgang der Investitionen von Unternehmen in die Kooperation mit Ärzteschaft und Patientenorganisationen gekommen. Die ausgezahlten Leistungen an Fachkreisangehörige verringerten sich um rund 11 Prozent. Bei den Patientenorganisationen reduzierten sich die Zahlungen um rund 15 Prozent.
Die Kodizes
Die FSA-Kodizes sind eine freiwillige Selbstverpflichtung der forschenden Pharmaunternehmen. Die wichtigsten Kodizes regeln dabei die Beziehungen zu Patientenorganisationen („Kodex für Patientenorganisationen“) und zu Ärztinnen und Ärzten („Fachkreisekodex“ und „Transparenzkodex“).
Ein zentraler Bestandteil beider Kodizes ist die Pflicht der Pharma-Unternehmen, ihre Leistungen an Ärzte beziehungsweise Patientenorganisationen jährlich zu veröffentlichen.
Zielsetzung der FSA-Mitgliedsunternehmen ist es, durch Maßnahmen der Transparenz die Unabhängigkeit ihrer Partner im Gesundheitswesen zu stärken. Zudem bietet das Zahlenwerk der interessierten Öffentlichkeit eine Grundlage für die sachliche und faktenbasierte Debatte über Geldflüsse im Gesundheitswesen.
Fachkreisangehörige
Bei den Leistungen für Fachkreisangehörige machten die Ausgaben für Forschung auch im Berichtsjahr 2020 den größten Posten aus (408 Millionen Euro), gefolgt von Leistungen für Veranstaltungen, Kongresse, Einrichtungen und medizinischen Organisationen (94 Millionen Euro) sowie der Unterstützung bei Fortbildungen und Vorträgen (56 Millionen Euro). Aufgrund der pandemie-bedingten Einschränkungen fielen v.a. die Ausgaben für die letzte der drei Kategorien im Vergleich zu den Vorjahren (2019: 107 Millionen; 2018: 106 Millionen) geringer aus.
Dieser Ausfall konnte – wie in anderen Branchen auch – nur in Teilen durch Digitalformate ausgeglichen werden. Dennoch hat sich gezeigt, dass der Wissenstransfer zwischen Pharmaunternehmen und Ärztinnen und Ärzte im Rahmen virtueller Formate eine wichtige und zeitgemäße Ergänzung zu den Präsenzformaten ist.
Zustimmungsquote zur namentlichen Nennung von Empfängern
Wie in den Jahren zuvor haben die FSA-Mitgliedsunternehmen Ärztinnen und Ärzte um die Zustimmung zur individualisierten Nennung von Leistungsbezügen gebeten. Liegt die Einwilligung nicht vor, wird nach geltendem Recht anonym und aggregiert veröffentlicht.
Dabei zeigte sich: Angesichts erheblicher pandemie-bedingter Belastungen sind die Themen „Transparenz“ und „individualisierte Nennung von Leistungen durch die Pharmaindustrie“ bei Medizinerinnen und Medizinern im Berichtsjahr 2020 ein stückweit in den Hintergrund getreten. Nach aktuellem Stand liegt die Zustimmungsquote für das Berichtsjahr 2020 mit rund 20 Prozent sogar leicht über dem Vorjahreswert von 19 Prozent.
Der FSA wird sich weiterhin dafür einsetzen, die Zahl von Ärztinnen und Ärzte zu erhöhen, die einer individualisierten Veröffentlichung zustimmen.
Patientenorganisationen
Mit einer Gesamthöhe von rund 6 Millionen Euro liegen auch die Zahlungen von Pharmaunternehmen an Patientenorganisationen unter den Leistungen des Vorjahreszeitraums (2019: 7,1 Mio, 2018: 7,2 Mio. EUR). Dies entsprach einem Rückgang um 15 Prozent, was ebenfalls einen Grund in der Pandemie-Situation findet.
Die Offenlegung der Unterstützung von Patientenorganisationen hat sich in den vergangenen Jahren in der Branche etabliert und zum Standard entwickelt. Auf der Website des FSA findet sich neben Links zu den jeweiligen detaillierten Angaben der Mitgliedsunternehmen auch wieder eine öffentlich zugängliche Online-Datenbank.
Festzuhalten ist, dass die Leistungen von Pharmaunternehmen an Patientenorganisationen im Vergleich zu Zahlungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an diese Gruppe von Leistungsbeziehern vergleichsweise gering ausfallen. Die Selbsthilfeförderung der GKV lag etwa im Vor-Coronajahr 2019 bei rund 82 Millionen Euro, die Hälfte davon – wie im Sozialgesetzbuch (SGB) V vorgesehen – kassenartenübergreifend pauschal, die andere projektbezogen. Die Leistungen der FSA-Mitgliedsunternehmen an Patientenorganisationen machten im Vergleich mit rund 7 Millionen Euro weniger als zehn Prozent dieser Summe aus. Für 2020 lagen zum Veröffentlichungszeitpunkt der FSA-Transparenzinitiative noch keine aggregierten Daten der GKV vor.