Skip to content

Niedergelassener Vertragsarzt: BGH-Beschluss bringt Rechtssicherheit

Berlin, 22. Juni 2012 – Der Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. (FSA) äußert sich zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafrechtlichen Einordnung niedergelassener Vertragsärzte wie folgt:

Mit heute bekannt gewordenem Beschluss hat der BGH entschieden, dass sich niedergelassene Vertragsärzte auf Grundlage des geltenden Strafrechts weder einer Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr noch einer Vorteilsnahme bzw. Bestechung im Sinne der Korruptionsdelikte strafbar machen können, also weder Amtsträger noch Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen sind. Ein wesentlicher Aspekt für die Entscheidung war das Berufsbild des niedergelassenen Vertragsarztes als freier Beruf, dessen Besonderheiten im Vergleich zu angestellten Ärzten im strafrechtlichen Kontext durch das Gericht angemessen gewürdigt wurden.

„Wir begrüßen, dass in dieser seit langem umstrittenen Frage nun erstmals Rechtssicherheit einkehrt“, so FSA-Geschäftsführer Dr. Holger Diener.

„Der heutige Beschluss ändert nichts an der Tatsache, dass bei der Zusammenarbeit von Pharma-Unternehmen mit Ärzten klare Spielregeln eingehalten werden müssen, um schon den Anschein einer unlauteren Beeinflussung von Beschaffungs-, Therapie- oder Verordnungsentscheidungen zu vermeiden“, so Diener weiter. „Unsere Mitgliedsunternehmen haben diese Frage bereits im Jahr 2004 mit Gründung des Vereins für sich beantwortet. Der etablierte Fachkreise-Verhaltenskodex der freiwilligen Selbstkontrolle setzt für die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit allen Ärzten hohe ethische Standards. Dabei unterscheidet der Kodex nicht zwischen Klinikärzten, bei denen es sich in der Regel schon immer um Amtsträger handelt, und niedergelassenen Ärzten. Der Kodex gewährleistet, dass die Zusammenarbeit in einem angemessenen und sozialadäquaten Rahmen stattfindet.“

Verstöße gegen den Kodex können von Jedermann bei der Schiedsstelle des Vereins angezeigt und von dieser mit einer Geldstrafe von bis zu 400.000 Euro geahndet werden, der Name des betroffenen Unternehmens wird im Internet veröffentlicht.

Diener betont: „Der FSA wird weiterhin den konstruktiven Dialog mit der Ärzteschaft suchen, um auch künftig gemeinsam eine ethisch einwandfreie und transparente Zusammenarbeit sicherzustellen.“

 

Über den FS Arzneimittelindustrie e.V.

Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) sichert und überwacht seit 2004 die Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe. Diese Verhaltensgrundregeln sind in zwei sanktionsbewehrten FSA-Kodizes festgeschrieben und setzen wirksame Maßstäbe für transparentes und ethisch korrektes Verhalten, um die Zusammenarbeit im pharmazeutischen Bereich zu fördern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen.

Der FSA ist das Selbstkontrollorgan der Pharmaindustrie, das Verstöße gegen diese Regeln konsequent ahndet – mit Abmahnungen, Geldbußen, Namensnennungen und öffentlichen Rügen. Die dem FSA angeschlossenen Unternehmen repräsentieren mehr als 70 Prozent des deutschen Pharma-Markts. Der FSA ist damit die maßgebende Kontroll- und Sanktionierungsinstanz in der Branche. Auch Nicht-Mitgliedsunternehmen können sich den strikten Kodex-Regelungen nicht entziehen, denn bei Fehlverhalten geht der FSA als Wettbewerbsverein zivilgerichtlich gegen sie vor.

http://www.fs-arzneimittelindustrie.de