Pharmaindustrie hat klare Regelungen gegen Korruption
FS Arzneimittelindustrie e.V. ahndet Verstöße gegen Selbstverpflichtung konsequent
Berlin, 02. Januar 2013 – Der Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V. (FSA) stellt im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über das BGH-Urteil fest:
Bei der Zusammenarbeit von Pharma-Unternehmen mit Ärzten müssen klare Spielregeln eingehalten werden, um schon den Anschein einer unlauteren Beeinflussung von Beschaffungs-, Therapie- oder Verordnungsentscheidungen zu vermeiden. Die FSA-Mitgliedsunternehmen haben diese Frage bereits im Jahr 2004 mit Gründung des Vereins für sich beantwortet. Der etablierte Fachkreisekodex der freiwilligen Selbstkontrolle setzt für die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit allen Ärzten hohe ethische Standards. Dabei unterscheidet der Kodex nicht zwischen Klinikärzten und niedergelassenen Ärzten. Der Kodex gewährleistet, dass die Zusammenarbeit in einem angemessenen und sozialadäquaten Rahmen stattfindet. Er hat dabei in den vergangenen neun Jahren unter anderem Unschärfen der bestehenden Gesetze für die Mitglieder mit eindeutigen Standards definiert.
Konsequente Sanktionierung
Eine Selbstregulierung muss sich aber neben den Standards auch an ihrer Effektivität messen lassen: Der FSA hat klare Sanktionsbefugnisse bei Verstößen gegen die Regelungen. Seit 2004 hat die Schiedsstelle des Vereins bereits 340 Fälle geprüft, in über 40 Prozent der Fälle ist eine Beanstandung erfolgt. Der mögliche Sanktionsrahmen reicht hierbei von Abmahnungen, über Geldbußen zwischen 5.000 und 400.000 Euro und Namensnennungen bis hin zu öffentlichen Rügen. Egal, von wem die Beschwerde eingereicht wird, der FSA prüft alle Beanstandungen. Auf der Website des FSA sind alle Entscheidungen öffentlich einsehbar.
Die Selbstregulierung ist natürlich ein steter Work in Progress: Der FSA setzt sich daher auch weiterhin aktiv für die Bekämpfung unlauterer Methoden im Gesundheitswesen ein und wird im konstruktiven Dialog mit den relevanten Gruppen im Gesundheitswesen bleiben, um auch künftig gemeinsam eine ethisch einwandfreie und transparente Zusammenarbeit sicherzustellen.
Über den FS Arzneimittelindustrie e.V.
Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) sichert und überwacht seit 2004 die Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe. Diese Verhaltensgrundregeln sind in zwei sanktionsbewehrten FSA-Kodizes festgeschrieben und setzen wirksame Maßstäbe für transparentes und ethisch korrektes Verhalten, um die Zusammenarbeit im pharmazeutischen Bereich zu fördern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen.
Der FSA ist das Selbstkontrollorgan der Pharmaindustrie, das Verstöße gegen diese Regeln konsequent ahndet – mit Abmahnungen, Geldbußen, Namensnennungen und öffentlichen Rügen. Die dem FSA angeschlossenen Unternehmen repräsentieren mehr als 70 Prozent des deutschen Pharma-Markts. Der FSA ist damit die maßgebende Kontroll- und Sanktionierungsinstanz in der Branche. Auch Nicht-Mitgliedsunternehmen können sich den strikten Kodex-Regelungen nicht entziehen, denn bei Fehlverhalten geht der FSA als Wettbewerbsverein zivilgerichtlich gegen sie vor.