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Rundbrief I/2010

Editorial

Seit 2004 stellt der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) klare Richtlinien für die Zusammenarbeit von Pharma-Unternehmen mit medizinischen Fachkreisen und mit Patientenorganisationen auf. In unserer täglichen Arbeit setzen wir uns für ein transparentes und ethisch korrektes Verhalten im Pharma-Marketing ein, auf der Basis unserer etablierten Verhaltenskodizes und strenger Sanktionierungen.

Wir möchten Sie gerne zukünftig kontinuierlich über unsere Arbeit und Erfolge auf dem Laufenden halten. Heute erhalten Sie das erste Rundschreiben mit einem Blick zurück auf die vergangenen Jahre, bevor wir Sie über die neuesten Entwicklungen dieses Jahres informieren. Gerne bieten wir Ihnen bei Fragen oder Anmerkungen ein persönliches Gespräch an.

Michael Klein (Vorstandvorsitzender)

Michael Grusa (Geschäftsführer)

Der FSA von 2004 bis heute

Als bisher einzige Branche hat sich die Pharma-Industrie sanktionsbewehrte Kodizes auferlegt und damit eine Vorreiterrolle in Deutschland eingenommen. Der FSA ist das einzige Selbstkontrollorgan der Branche, das Kodexverstöße konsequent mit Geldstrafen und im Wiederholungsfall durch eine öffentliche Rüge des beanstandeten Unternehmens ahndet.

Seit der Gründung bewirkt die Arbeit des FSA eine spürbare Verhaltensänderung in der Branche. Selbst die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gibt mittlerweile trotz ihrer grundsätzlich kritischen Haltung öffentlich zu: „Es ist ein Fortschritt, dass es diesen Kodex gibt.“ Die Verhaltensänderungen zeigen sich auch bei anderen Beteiligten, z.B. in der Hotellerie und bei Eventagenturen, die sich durch den FSA schulen lassen, um adäquate Gesprächspartner für die Pharma-Unternehmen zu sein, wenn es um die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen geht.

Die Kodizes, denen sich die Mitgliedsunternehmen unterworfen haben, komplementieren die gesetzlichen Regelungen und gehen teilweise sogar über diese hinaus. Während in Gesetzen allgemeine Standards geregelt sind, gibt der FSA-Kodex detaillierte Anleitung dazu, welche Grenzen im Pharma-Marketing nicht überschritten werden dürfen. Diese Grenzen werden durch verbindliche Leitlinien weiter ausgeführt. So ist zum Beispiel detailliert geregelt, wie viel Geschenke für Ärzte maximal kosten dürfen (5 Euro) oder wie viel für eine Essenseinladung im Höchstfall ausgegeben werden kann (max. 60 Euro). Dies erleichtert nicht nur die Entscheidung bei Beanstandungen, sondern vor allem die Anwendung des Kodex durch die Unternehmen.

Die Mitglieder eint das gemeinsame Interesse, diese Kodizes einzuhalten und sich gegenseitig auf Fehlverhalten hinzuweisen. Fehlverhalten anzeigen kann dabei jedermann, egal ob Arzt, Patient oder Journalist. Die Unternehmen kontrollieren sich dabei auch untereinander und beanstanden mögliche Kodexverstöße anderer Unternehmen. Der FSA-Vorstand kann bei einem konkreten Verdacht auch selbst tätig werden und ein Beanstandungsverfahren gegen Unternehmen einleiten.

Die kompetente und unabhängige Prüfung von Beanstandungen wird durch die Besetzung der beiden Spruchkörper des FSA gewährleistet: In erster Instanz entscheidet ein erfahrener Volljurist. Die zweite Instanz ist paritätisch von Vertretern der Ärzteschaft bzw. Patientenorganisationen und Vertretern der Mitgliedsunternehmen besetzt. Der Vorsitzende des Spruchkörpers 2. Instanz ist ehemaliger Richter und gibt bei einem Patt den Ausschlag.

Die Erfolge der Selbstkontrolle sprechen für sich: In den ersten fünf Jahren seines Bestehens hat der FSA rund 130 Abmahnungen mit zum Teil empfindlichen Ordnungsgeldern verhängt. Mehr als 255 Beanstandungen wurden in dieser Zeit verfolgt. Und die Selbstkontrolle wirkt: Die Praxis, Begleitpersonen auf Fortbildungsveranstaltungen mitzunehmen, gehört ebenso der Vergangenheit an wie die Einladung von Ärzten durch Pharma-Unternehmen zu Luxusreisen oder andere Gefälligkeiten.

Der FSA im Jahr 2010

Der FSA ruht sich jedoch nicht auf dem Erreichten aus, sondern wir entwickeln unsere Kodizes kontinuierlich weiter. Dazu stehen wir in regelmäßigem Kontakt mit den Compliance-Beauftragten der Unternehmen und beobachten, wie die Kodexregelungen von ihnen gehandhabt werden. Durch diese Erfahrungen können wir schnell reagieren und die Regelungen ggf. verschärfen, wie Anfang des Jahres geschehen. Im 2010 neu aufgelegten Kodex für die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit medizinischen Fachkreisen sind strengere Regelungen zu nichtinterventionellen Studien und Einladungen zu wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen in Kraft getreten. Pharma-Unternehmen dürfen nun weder direkt noch indirekt die Kosten für das Unterhaltungsangebot übernehmen. Damit wird sichergestellt, dass in keiner Weise eine Finanzierung von Unterhaltungs- oder Freizeitprogrammen durch die Bezahlung der Teilnahmegebühren seitens der Unternehmen stattfindet.

Ethisches Pharma-Marketing ist ein wesentlicher Schlüssel für Innovation, für die Entwicklung neuer, fortschrittlicher Techniken und Produkte. Die Mitglieder des FSA haben erkannt, dass sie nur durch ethisches Verhalten Ärzte über neue Produkte mit therapeutischem Nutzen für die Patienten informieren können. Dennoch gibt es immer wieder Kritik an den Marketingmethoden, zum Beispiel der Pharma-Vertreter. Berechtigte Kritik nehmen wir ernst und werden sie auch in Zukunft in Aktualisierungen des Kodex einfließen lassen. Die Bekämpfung unlauterer Praktiken im Pharma-Marketing wird auch weiterhin oberste Priorität des FSA sein. In diesem Sinne setzt er seine effektive und erfolgreiche Tätigkeit fort.