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Transparenz ist auch für den FSA die Basis von Vertrauen

Berlin, 30. August 2012 – „Der FSA begrüßt die Ankündigung der EFPIA, geldwerte Zuwendungen von Pharmaunternehmen an Ärzte zukünftig offenzulegen. Transparenz ist eine wichtige Grundlage von Vertrauen.“ Damit reagiert der Vorsitzende des FSA, Michael Klein, auf die Ankündigung von Dr. Stefan Oschmann, Vizepräsident der EFPIA, von neuen Regelungen bei der Transparenz für die Zusammenarbeit von Ärzten und Pharmaunternehmen.

Ob bei klinischen Studien, in der ärztlichen Fortbildung oder bei Projekten der Arzneimittelversorgung, die Zusammenarbeit von Ärzten und Arzneimittelunternehmen ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Die dafür vom FSA aufgestellten Regeln stellen sicher, dass die Zusammenarbeit auf einer soliden Basis erfolgt. Besonders wichtig dabei ist, dass die fachlichen Leistungen eines Arztes angemessen und nicht überzogen vergütet werden. Dabei bietet die ärztliche Gebührenordnung eine gute Grundlage, um die Angemessenheit zu beurteilen.

Für wichtig hält Klein bei der Umsetzung der Transparenz eine enge Abstimmung mit den Berufsorganisationen der Ärzteschaft. Eine Veröffentlichung von Honoraren berührt sehr persönliche Daten, so dass schon unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes eine Transparenz nur einvernehmlich hergestellt werden kann.

Der FSA würde eine gesetzliche Regelung, wie sie in anderen Ländern bereits umgesetzt worden ist, begrüßen. Denn der Gesetzgeber könnte damit nicht nur den datenschutzrechtlichen Belangen nach kommen, sondern zugleich auch Transparenz für alle Unternehmen unabhängig davon, in welchem Industrieverband diese organisiert sind, verbindlich vorschreiben.

 

Über den FS Arzneimittelindustrie e.V.

Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) sichert und überwacht seit 2004 die Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe. Diese Verhaltensgrundregeln sind in zwei sanktionsbewehrten FSA-Kodizes festgeschrieben und setzen wirksame Maßstäbe für transparentes und ethisch korrektes Verhalten, um die Zusammenarbeit im pharmazeutischen Bereich zu fördern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen.

Der FSA ist das Selbstkontrollorgan der Pharmaindustrie, das Verstöße gegen diese Regeln konsequent ahndet – mit Abmahnungen, Geldbußen, Namensnennungen und öffentlichen Rügen. Die dem FSA angeschlossenen Unternehmen repräsentieren mehr als 70 Prozent des deutschen Pharma-Markts. Der FSA ist damit die maßgebende Kontroll- und Sanktionierungsinstanz in der Branche. Auch Nicht-Mitgliedsunternehmen können sich den strikten Kodex-Regelungen nicht entziehen, denn bei Fehlverhalten geht der FSA als Wettbewerbsverein zivilgerichtlich gegen sie vor.

http://www.fs-arzneimittelindustrie.de