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Transparenzvorgaben der Pharma-Branche treten in Kraft

Berlin, 30. Mai 2014 – Der Transparenzkodex des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) wurde vom Bundeskartellamt genehmigt. Damit sind die Regelungen zur Transparenz bei der Zusammenarbeit mit den Angehörigen der Fachkreise und medizinischen Einrichtungen nun in Kraft getreten.

Mit dem von der FSA-Mitgliederversammlung im November 2013 verabschiedeten Kodex verpflichten sich die Mitglieder des FSA zur Transparenz bei der Zusammenarbeit mit den Partnern im Gesundheitswesen. Die Regelungen des neuen Kodex sind mit der Anerkennung als kartellrechtskonforme Wettbewerbsregeln ab sofort für die Mitgliedsunternehmen des FSA verbindlich. Mit dem Ziel, das Verständnis der Öffentlichkeit in den hohen Wert und die Notwendigkeit der freiwilligen Selbstkontrolle weiter zu verbessern, veröffentlichen diese künftig geldwerte Zuwendungen an Ärzte und weitere Angehörige der medizinischen Heilberufe.

Grundlage des FSA-Transparenzkodex sind die vom europäischen Dachverband der forschenden Pharma-Unternehmen (EFPIA) im Juni 2013 festgelegten Standards des EFPIA Transparency Code. Sie wurden vom FSA in einen nationalen Kodex für Deutschland überführt.

Kurt Arnold, Vorstandsvorsitzender des FSA: „Die bestehenden Kodizes des FSA zeigen bereits deutlich, wie wichtig und effektiv klare, nachvollziehbare Regelungen für die lautere Zusammenarbeit sind. Der Transparenzkodex knüpft an diese Erfahrungen und Erfolge an. Mit der kartellrechtlichen Genehmigung haben wir eine weitere Hürde auf dem Weg zu mehr Transparenz genommen. Die Regeln sind vorhanden. Jetzt kommt es darauf an, sie umzusetzen. Dazu bedarf es nicht nur der Anstrengung unserer Mitgliedsunternehmen. Auch die Partner im Gesundheitswesen, insbesondere die Ärzte müssen zustimmen. Hier bitte ich um Unterstützung.“

 

Im Folgenden die Inhalte des Transparenzkodex:

Ab 2015 dokumentieren die FSA-Mitgliedsunternehmen alle mittelbaren und unmittelbaren Geldleistungen und vermögenswerten Zuwendungen an Angehörige der Fachkreise oder Organisationen des Gesundheitswesens aus den Bereichen Forschung und Entwicklung, Spenden und Zuwendungen, Sponsoring und andere finanzielle Förderungen, Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen sowie Dienstleistungs- und Beratungshonorare.

Erstmals 2016 erfolgt dann die Veröffentlichung der Zuwendungen von FSA-Mitgliedsunternehmen an Angehörige der Fachkreise bezogen auf das Jahr 2015. Die Offenlegungen werden auf den Webseiten der Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellt und jährlich aktualisiert.

Alle Informationen gibt es auf der Website www.pharma-transparenz.de. Der Transparenzkodex kann dort heruntergeladen werden.

 

Über den FS Arzneimittelindustrie e.V.

Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) sichert und überwacht seit 2004 die Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe. Diese Verhaltensgrundregeln sind in drei sanktionsbewehrten FSA-Kodizes festgeschrieben und setzen wirksame Maßstäbe für transparentes und ethisch korrektes Verhalten, um die Zusammenarbeit im pharmazeutischen Bereich zu fördern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen.

Der FSA ist das Selbstkontrollorgan der Pharmaindustrie, das Verstöße gegen diese Regeln konsequent ahndet – mit Abmahnungen, Geldbußen, Namensnennungen und öffentlichen Rügen. Die dem FSA angeschlossenen Unternehmen repräsentieren mehr als 70 Prozent des deutschen Pharma-Markts. Der FSA ist damit die maßgebende Kontroll- und Sanktionierungsinstanz in der Branche. Auch Nicht-Mitgliedsunternehmen können sich den strikten Kodex-Regelungen nicht entziehen, denn bei Fehlverhalten geht der FSA als Wettbewerbsverein zivilgerichtlich gegen sie vor.

http://www.fs-arzneimittelindustrie.de