Jahresbericht 2023: Der Dialog als Grundlage funktionierender Selbstregulierung
Berlin, 19. April 2024 – In seinem heute veröffentlichten Jahresbericht blickt der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Neben der jährlichen Transparenzveröffentlichung und zahlreichen internen und externen Dialogformaten beschäftigte sich der FSA unter anderem intensiv mit der Vermittlung seiner Leitlinien zur Auswahl von Tagungsstätten und -orten nach sachlichen Kriterien. Der Bericht enthält einen Überblick der thematischen Schwerpunkte der Vereinsarbeit sowie die Entscheidungen der FSA-Schiedsstelle im Wortlaut.
Auch im Jahr 2023 hat der FSA den Austausch zu Compliance und Business Intergrity auf nationaler und internationaler weiter vorangetrieben. Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen, die Rolle der Digitalisierung und die stetige Weiterentwicklung der eigenen Regularien standen dabei auf der Agenda. FSA-Geschäftsführer Dr. Uwe Broch erklärt dazu: „Als Institution der Selbstregulierung und -kontrolle besteht unsere Arbeit nicht nur in der Entwicklung von Regeln, über deren Anwendung die Schiedsstelle wacht. Mindestens genauso wichtig ist die Kommunikation konkreter Inhalte und der Ziele, die der FSA gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen beim Thema „Compliance“ verfolgt.“ Dies konnte der Verein im Rahmen von Webinaren, internen und externen Informationsveranstaltungen sowie der Gremienarbeit auf europäischer Ebene umsetzen.
Medizinischer Fortschritt im Fokus
Die Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten ist gerade für forschende Pharmaunternehmen essenziell, um den medizinischen Fortschritt im Sinne von Patientinnen und Patienten voranzubringen. Neben der Kooperation im Bereich Forschung und Entwicklung spielt auch der Wissenstransfer nach der Zulassung neuer Arzneimittel in Form von ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen eine wichtige Rolle. Die Interaktionen von Pharmaunternehmen mit Ärzteschaft und Patientenorganisationen ethisch auszugestalten, bleibt die wichtigste Aufgabe des FSA. Besonders die Auswahl von Tagungsstätte und Tagungsort bei wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen ist, sowohl für die Mitgliedsunternehmen als auch auf Veranstalterseite, immer wieder wichtiges Thema. Der entsprechende § 20 des FSA-Kodex Fachkreise wurde bereits 2021 gemäß des Safe-Harbor-Prinzips in der FSA-Vorstandsleitlinie konkretisiert und noch einmal zum Gegenstand eines zusätzlichen Informationsangebotes mit Links zu aktuellen Entscheidungen der Schiedsstelle gemacht.
Über den FSA
Der FSA wurde 2004 von forschenden Pharmaunternehmen gegründet. Die Mitgliedsunternehmen des FSA decken rund 75% des deutschen Pharmamarktes ab. Mit seinen Kodizes hat der FSA verbindliche Regelungen für die korrekte Zusammenarbeit von pharmazeutischen Unternehmen mit Ärztinnen und Ärzten und anderen Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie deren Organisationen aufgestellt. Darüber hinaus verpflichten die Kodizes die Mitgliedsunternehmen des FSA, ihre Leistungen an die Ärzteschaft sowie an Patientenorganisationen jährlich zu veröffentlichen. Im Übrigen gilt: Jede Person kann dem FSA den Verdacht eines Kodex-Verstoßes durch ein Mitgliedsunternehmen melden. Die unabhängige Schiedsstelle des FSA untersucht die gemeldeten Verdachtsfälle. Sollte sich der Verdacht bestätigen, sieht das Regelwerk des FSA klar definierte Sanktionen vor, z.B. Geldstrafen bis zu 400.000, – EUR und die Nennung des Unternehmens zusammen mit der Veröffentlichung der Entscheidung im Internet.
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