Jahresbericht 2024: Jubiläumsjahr im Zeichen von Dialog und Weiterentwicklung
Berlin, 01. April 2025 – In seinem heute veröffentlichten Jahresbericht blickt der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) auf ein ereignisreiches Jahr 2024 zurück. Jubiläumsjahr, Festveranstaltung, Weiterentwicklung der Kodizes und Pluralität in der ärztlichen Fortbildung – der FSA widmete sich einer Vielzahl von Themen. Der Bericht gibt einen detaillierten Überblick über die thematischen Schwerpunkte der Vereinsarbeit und berichtet über die Entscheidungen der FSA-Schiedsstelle im Wortlaut.

Seit nunmehr über 20 Jahren steht der FSA mit seinen Mitgliedsunternehmen für eine erfolgreiche Selbstregulierung und Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie in Deutschland und hat sich seit seiner Gründung im Jahr 2004 zu einer festen Institution im deutschen Gesundheitswesen entwickelt. Damals wie heute mit einer klaren Zielsetzung: Der Verpflichtung auf gemeinsame Regeln für die pharmazeutische Industrie, um Transparenz und Integrität in den Kooperationen mit den Partnern im Gesundheitswesen zu gewährleisten. Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums war das Jahr 2024 geprägt von einem Rückblick auf die Entwicklung des Vereins sowie einer Festveranstaltung im November in Berlin mit zahlreichen Gästen aus Politik, Wissenschaft, den Mitgliedsunternehmen und dem Gesundheitswesen.
Stetige Weiterentwicklung der FSA-Regularien
Neben den Feierlichkeiten stand auch die Weiterentwicklung der FSA-Kodizes im Fokus. So haben der FSA und seine Mitglieder die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens aufgegriffen und die FSA-Regularien auf Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) erstreckt. Auf der Grundlage eines Beschlusses der Mitgliederversammlung vom März 2024 gelten die bewährten Compliance-Standards des FSA für die Zusammenarbeit der Mitgliedsunternehmen mit Healthcare Professionals (HCP), Healthcare Organisations (HCO) und Patientenorganisationen seit Dezember 2024 nunmehr auch für DiGA i.S.d. § 33a SGB V. Auch auf vereinsrechtlicher Ebene wurde dieser Schritt konsequent umgesetzt: So steht eine Mitgliedschaft im FSA nunmehr Pharmaunternehmen wie auch DiGA-Unternehmen offen.
Über den FSA
Der FSA wurde 2004 von forschenden Pharmaunternehmen gegründet. Die Mitgliedsunternehmen des FSA decken rund 75% des deutschen Pharmamarktes ab. Mit seinen Kodizes hat der FSA verbindliche Regelungen für die korrekte Zusammenarbeit von pharmazeutischen Unternehmen mit Ärztinnen und Ärzten und anderen Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie deren Organisationen aufgestellt. Darüber hinaus verpflichten die Kodizes die Mitgliedsunternehmen des FSA, ihre Leistungen an die Ärzteschaft sowie an Patientenorganisationen jährlich zu veröffentlichen. Im Übrigen gilt: Jede Person kann dem FSA den Verdacht eines Kodex-Verstoßes durch ein Mitgliedsunternehmen melden. Die unabhängige Schiedsstelle des FSA untersucht die gemeldeten Verdachtsfälle. Sollte sich der Verdacht bestätigen, sieht das Regelwerk des FSA klar definierte Sanktionen vor, z.B. Geldstrafen bis zu 400.000, – EUR und die Nennung des Unternehmens zusammen mit der Veröffentlichung der Entscheidung im Internet.
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