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Vertrauen schaffen – Misstrauen bekämpfen

FSA-Mitgliedsunternehmen verabschieden Transparenzkodex und beschließen vollständiges Geschenkeverbot

Berlin, 27. November 2013 – Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) hat auf seiner Mitgliederversammlung den FSA-Kodex zur Transparenz bei der Zusammenarbeit mit den Angehörigen der Fachkreise und medizinischen Einrichtungen verabschiedet. Künftig werden geldwerte Zuwendungen der Pharma-Industrie an Ärzte und weitere Angehörige der Fachkreise sowie Organisationen veröffentlicht. Das ist ein klares Bekenntnis der Unternehmen zur Transparenz.

Die Mitglieder des FSA verpflichten sich mit dem neuen Kodex zur Transparenz bei der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern im Gesundheitswesen. Dazu müssen sie künftig offenlegen, mit welchen Ärzten und anderen Angehörigen der medizinischen Heilberufe sie zusammenarbeiten und in welcher Weise. Diese für die FSA-Mitglieder verpflichtende Vorgabe umfasst etwa Zahlungen von Beratungshonoraren, die Erbringung von Serviceleistungen des Mitgliedsunternehmens oder Leistungen beauftragter Agenturen. Die Einhaltung des Kodex wird von der Schiedsstelle des FSA überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert.

„Mit der Verabschiedung des Transparenzkodex bekennen sich die Unternehmen erneut zu einer transparenten und ethisch einwandfreien Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Partnern im Gesundheitswesen. Der neue Kodex ergänzt die bewährten Verhaltensstandards des FSA-Kodex Fachkreise und des FSA-Kodex Patientenorganisationen und wird die Zusammenarbeit auf eine noch solidere Basis stellen“, so Dr. Holger Diener, Geschäftsführer des FSA. „Die Mitgliedsunternehmen des FSA haben sich dazu entschlossen, den Schritt zu mehr Transparenz schon heute einzuschlagen und nicht erst auf eine gesetzliche Vorgabe zu warten. Hierdurch soll das Vertrauen der allgemeinen Öffentlichkeit in die Notwendigkeit der Zusammenarbeit weiter gestärkt und Misstrauen begegnet werden. Dass sich aktuell auch die Ärzteschaft klar zur Transparenz bekannt hat, ist für den FSA ein gutes Zeichen, um gemeinsam im Sinne der Patienten diese Initiative zum Erfolg zu führen.“

Verbindliche Regeln für mehr Transparenz

Ab 2015 dokumentieren die FSA-Mitgliedsunternehmen alle mittelbaren und unmittelbaren Geldleistungen und vermögenswerten Zuwendungen an Angehörige der Fachkreise oder Organisationen des Gesundheitswesens aus den Bereichen Forschung und Entwicklung, Spenden und Zuwendungen, Sponsoring und andere finanzielle Förderungen, Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen sowie Dienstleistungs- und Beratungshonorare.

Erstmals 2016 erfolgt dann die Veröffentlichung der Zuwendungen von FSA-Mitgliedsunternehmen an Angehörige der Fachkreise bezogen auf das Jahr 2015. Die Offenlegungen werden auf den Webseiten der Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellt und jährlich aktualisiert.

Der FSA-Transparenzkodex wird allerdings erst nach der kartellrechtlichen Genehmigung – und somit seiner Anerkennung als Wettbewerbsregel – in Kraft treten und damit für die Mitgliedsunternehmen des FSA verbindlich werden.

Alle Informationen gibt es ab sofort auf der Website www.pharma-transparenz.de.

Vollständiges Geschenkeverbot

In der Mitgliederversammlung des FSA wurde u.a. neben dem Transparenzkodex auch eine grundlegende Änderung beim Fachkreise-Kodex verabschiedet. Künftig soll die Abgabe jeglicher Geschenke an Angehörige der Fachkreise verboten sein. Dies gilt unter anderem für geringwertige Werbegaben wie z.B. Kugelschreiber oder Schreibblöcke. Die neue Regelung soll – ebenfalls vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch das Bundeskartellamt, die für das 1. Quartal 2014 erwartet wird – nicht vor dem 1. Juli 2014 in Kraft treten.

Der FSA wird seine erfolgreiche Tätigkeit auch im kommenden, zehnten Jahr nach seiner Gründung konsequent fortsetzen. Er wird hierbei verstärkt den Dialog mit den Angehörigen der Fachkreise, insbesondere der Ärzteschaft, suchen, um ihnen die Transparenzinitiative zu erläutern und für Unterstützung zu werben. Der Transparenzgedanke ist ein wesentlicher Grundsatz der FSA-Kodizes und bestimmt das Handeln der Mitgliedsunternehmen. Eine erfolgreiche weitere Intensivierung dieses Grundsatzes wird in erheblichem Maße auch von der Unterstützung durch die Angehörigen der Heilberufe sowie die allgemeine Öffentlichkeit abhängen.

 

Über den FS Arzneimittelindustrie e.V.

Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) sichert und überwacht seit 2004 die Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe. Diese Verhaltensgrundregeln sind in zwei sanktionsbewehrten FSA-Kodizes festgeschrieben und setzen wirksame Maßstäbe für transparentes und ethisch korrektes Verhalten, um die Zusammenarbeit im pharmazeutischen Bereich zu fördern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen.

Der FSA ist das Selbstkontrollorgan der Pharmaindustrie, das Verstöße gegen diese Regeln konsequent ahndet – mit Abmahnungen, Geldbußen, Namensnennungen und öffentlichen Rügen. Die dem FSA angeschlossenen Unternehmen repräsentieren mehr als 70 Prozent des deutschen Pharma-Markts. Der FSA ist damit die maßgebende Kontroll- und Sanktionierungsinstanz in der Branche. Auch Nicht-Mitgliedsunternehmen können sich den strikten Kodex-Regelungen nicht entziehen, denn bei Fehlverhalten geht der FSA als Wettbewerbsverein zivilgerichtlich gegen sie vor.

www.fs-arzneimittelindustrie.de