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Vollständiges Verbot aller Geschenke an Ärzte: Heute von der Politik gefordert, gestern schon vom FSA geliefert.

Berlin, 10. Juli 2014 – Nachdem die Mitgliedsunternehmen des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) bereits Ende 2013 ein vollständiges Verbot von jeglichen Geschenken – so auch von geringwertigen Abgaben wie etwa Kugelschreibern oder Kaffeetassen – an Ärzte beschlossen haben, hat sich nach einer aktuellen Meldung des Deutschen Bundestages vom 2. Juli 2014 auch der Petitionssauschuss klar und eindeutig für einen gesetzlichen Ausschluss ausgesprochen.

Hierzu erklärt der Geschäftsführer des FSA, Dr. Holger Diener: „Der aktuelle Beschluss der Politik unterstreicht erneut, dass der FSA im Sinne einer vertrauensvollen Selbstregulierung proaktiv Themen aufgreift und ohne den Anstoß durch den Gesetzgeber verbindlich für seine Mitglieder regelt. Die notwendige Kooperation der FSA-Mitglieder mit Ärzten, ohne die etwa die Erforschung und Entwicklung neuer, innovativer Arzneimittel nicht möglich wäre, basiert ausschließlich auf dem wissenschaftlichen Austausch und hängt nicht von der Abgabe solcher „Streuartikel“ ab. Durch diese Entscheidung wollen wir entsprechend der grundlegenden Philosophie des FSA-Kodex – bewusst über das derzeit geltende Gesetz hinaus – auch schon den Anschein einer unzulässigen Beeinflussung vermeiden.“

Unterschiedliche Auffassungen in der Branche

Dieses eindeutige Bekenntnis scheint allerdings nicht von allen Pharma-Unternehmen geteilt zu werden. Offenbar unter dem Eindruck des aktuellen FSA-Vorstoßes sieht sich nun ein anderer Selbstregulierungsverband der Pharmabranche genötigt, öffentlich darauf hinzuweisen, dass das Verbot nur für die FSA-Mitglieder gelte und dass das Gesetz – derzeit noch – die Abgabe solcher Artikel zulasse. Begründet wird dieser Unterschied unter anderem mit der grundsätzlich unterschiedlichen Einstellung beider Selbstregulierungsinitiativen bei diesem Thema.

„Diese aktuellen Äußerungen“, so Dr. Diener, „bringen neben der abweichenden Bewertung, welchen individuellen Wert bzw. welche praktische Notwendigkeit derartige Streuartikel offenbar für einige Unternehmen noch haben, in der Tat deutlich den Unterschied zum FSA zu Tage: Schon vom reinen Wortsinn her sollte sich eine schlagkräftige und vertrauensvolle Selbstregulierung nicht fast ausschließlich am bestehenden Rechtsrahmen ausrichten – dieser wird ohnehin durch den Gesetzgeber ,reguliert‘. Der FSA geht seit über zehn Jahren bewusst einen anderen Weg und in seinen strikten Regelungen an vielen Stellen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Ein Beleg hierfür ist der kommende FSA-Transparenzkodex, der verpflichtend für alle FSA-Mitglieder und ohne eine gesetzliche Verpflichtung, zukünftig die bewährten Kooperationen mit den Ärzten weiter stärken wird.“

 

Über den FS Arzneimittelindustrie e.V.

Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) sichert und überwacht seit 2004 die Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe. Diese Verhaltensgrundregeln sind in drei sanktionsbewehrten FSA-Kodizes festgeschrieben und setzen wirksame Maßstäbe für transparentes und ethisch korrektes Verhalten, um die Zusammenarbeit im pharmazeutischen Bereich zu fördern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen.

Der FSA ist das Selbstkontrollorgan der Pharmaindustrie, das Verstöße gegen diese Regeln konsequent ahndet – mit Abmahnungen, Geldbußen, Namensnennungen und öffentlichen Rügen. Die dem FSA angeschlossenen Unternehmen repräsentieren mehr als 70 Prozent des deutschen Pharma-Markts. Der FSA ist damit die maßgebende Kontroll- und Sanktionierungsinstanz in der Branche. Auch Nicht-Mitgliedsunternehmen können sich den strikten Kodex-Regelungen nicht entziehen, denn bei Fehlverhalten geht der FSA als Wettbewerbsverein zivilgerichtlich gegen sie vor.

www.fs-arzneimittelindustrie.de und www.pharma-transparenz.de