Zwischen Anspruch und Anwendung

Die neue Muster-Fortbildungsordnung 2024 auf dem Prüfstand

Ein Debattenbeitrag von Dr. Uwe Broch, FSA-Geschäftsführer.

Mit der novellierten Muster-Fortbildungsordnung 2024 will die Bundesärztekammer die Unabhängigkeit ärztlicher Fortbildung stärken – ein wichtiges Anliegen. Doch wie wirken die neuen Regelungen in der Praxis? Und wo drohen sie, gut gemeinte Ziele durch überzogene Auslegung zu gefährden? Unabhängigkeit und Unterstützung müssen dabei kein Widerspruch sein – wenn klare und praxistaugliche Regeln gelten.

Mit der im Jahr 2024 novellierten Muster-Fortbildungsordnung (MFBO 2024) hat die Bundesärztekammer den Rahmen für die Anerkennung und Zertifizierung ärztlicher Fortbildungsmaßnahmen grundlegend überarbeitet.

Die Neufassung verfolgt das hehre Ziel, die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen zu sichern und wirtschaftliche Einflussnahmen konsequent auszuschließen – ein richtiges und wichtiges Anliegen, denn ärztliche Entscheidungen müssen sich ausschließlich am Patientenwohl orientieren.

Doch wie so oft entscheidet sich der Wert eines Regelwerks nicht an seinem Anspruch, sondern an seiner Anwendung – daran, ob es in der Praxis tatsächlich das erreicht, was es im Grundsatz will.

Schon heute ist erkennbar, dass die Neuregelung zur CME-Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen in der Praxis zahlreiche Fragen aufwirft. Die MFBO enthält Passagen, die sich bei wörtlicher Betrachtung sehr restriktiv lesen, zugleich aber – wie schon frühere Fassungen – auslegungsfähig und auslegungsbedürftig sind. In der Vergangenheit hat die Bundesärztekammer diese Interpretationslücken durch Empfehlungen zur MFBO geschlossen und so Rechtssicherheit geschaffen. Es wäre auch diesmal wünschenswert, wenn solche Konkretisierungen zeitnah erfolgen – im Interesse einer einheitlichen, praxistauglichen und pluralen Fortbildungslandschaft.

Gemeinsame Verantwortung für Unabhängigkeit

Der FSA teilt das Grundanliegen der MFBO: Ärztliche Fortbildung muss unabhängig sein. Die freiwillige Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie steht seit über zwei Jahrzehnten für genau dieses Prinzip. Der FSA-Kodex Fachkreise verpflichtet Unternehmen, ärztliche Fortbildung ausschließlich an wissenschaftlichen Kriterien auszurichten – frei von sachfremden Interessen.

Der FSA-Kodex geht dabei über allgemeine Prinzipien hinaus: Er legt auch für den Rahmen ärztlicher Fortbildungsveranstaltungen strenge Maßstäbe an. Tagungsstätten und -orte müssen allein nach sachlichen Gesichtspunkten ausgewählt werden – nicht nach Erlebnischarakter oder touristischem Wert. Auch bei Bewirtungen gelten klare Grenzen: Sie müssen angemessen, also sozialadäquat und dem Fortbildungszweck untergeordnet sein.

Wenn es der MFBO 2024 also darum geht, neben dem Fortbildungsinhalt auch den äußeren Rahmen ärztlicher Fortbildungen frei von wirtschaftlichen Einflüssen zu halten, so lässt sich festhalten: Wir haben hierfür im FSA-System seit langem schon strengste Standards. Auch Unterstützungsleistungen sind im Übrigen nur zulässig, wenn sie angemessen und zweckgebunden sind. Reise- oder Übernachtungskosten dürfen übernommen werden, aber nur, wenn sie der Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung dienen und in einem verhältnismäßigen Rahmen liegen.

Kurz gesagt: Unterstützung ja – Einflussnahme nein.

Damit erfüllen die FSA-Regeln genau jene Funktion, die auch die MFBO anstrebt: Sie gewährleisten Transparenz, Integrität und Unabhängigkeit, ohne Fortbildung unmöglich zu machen. Sie schaffen praktische Umsetzbarkeit und geben Ärztinnen, Ärzten und Unternehmen klare Orientierung.

Unterstützung ist keine Einflussnahme

Die Bundesärztekammer hat die Neufassung der MFBO 2024 damit begründet, dass die bisherige Regelung aus dem Jahr 2013 nicht mehr ausreiche, „um dauerhaft die Neutralität und Transparenz von Fortbildungen im notwendigen Umfang sicherzustellen“. Ziel der neuen Fassung sei es, „die Vorgaben zur Wahrung der Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung zu schärfen und damit die Schaffung der dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen anzustoßen“ (vgl. Beschlussantrag IVa-01).

Neu ist vor allem der Maßstab, nach dem Fortbildungsmaßnahmen künftig anerkannt werden können: Nicht nur die Inhalte, sondern auch der gesamte Rahmen einer Veranstaltung muss frei von Einflüssen sein, die geeignet wären, ärztliche Entscheidungen zugunsten wirtschaftlicher Interessen zu beeinflussen. Damit rückt die MFBO 2024 deutlich stärker als bisher die äußeren Umstände einer Fortbildung – etwa Organisation, Finanzierung oder Veranstaltungsort – in den Fokus.

Der Grundgedanke ist nachvollziehbar: Ärztliche Fortbildung soll frei bleiben von Einflüssen, die das medizinische Urteil trüben könnten. Doch die entscheidende Frage ist, wo Einfluss beginnt – und ob jede Form organisatorischer oder finanzieller Unterstützung automatisch eine Beeinträchtigung darstellt. Fortbildung kostet Geld – Räume, Technik, Referenten, Materialien, Organisation. Es ist deshalb weder realistisch noch sachgerecht, jede Form finanzieller Unterstützung pauschal als „wirtschaftliches Interesse“ zu werten. Entscheidend ist, ob der wissenschaftliche Inhalt unabhängig bleibt. Wenn eine Veranstaltung nachweislich produktneutral, evidenzbasiert und ausgewogen ist, verliert sie durch die Übernahme einer Hotelrechnung nicht plötzlich ihren wissenschaftlichen Wert. Oder, zugespitzt gefragt: Hat die Erstattung einer Bahnreise Einfluss auf den Gehalt eines medizinischen Vortrags? Wohl kaum.

Wie man hört, verfolgt die Ärztekammer Sachsen hier derzeit einen besonders restriktiven Ansatz und wertet bereits die Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten per se als Verstoß gegen das Gebot wirtschaftlicher Unabhängigkeit. Solche Überinterpretationen zeigen, wie dringend eine einheitliche und praxisnahe Auslegung gebraucht wird – im Sinne der Rechtssicherheit und der ärztlichen Fortbildungsfreiheit.

Pluralität ist kein Risiko, sondern eine Stärke

Die Qualität medizinischer Fortbildung beruht auf Vielfalt – fachlich, institutionell und inhaltlich. Kammern, Fachgesellschaften, Kliniken, Universitäten, Verlage und auch Unternehmen tragen gemeinsam dazu bei, Wissen zu vermitteln und den medizinischen Fortschritt in die Praxis zu bringen. Diese Pluralität ist ein Wert an sich: Sie schützt vor Einseitigkeit, fördert den wissenschaftlichen Diskurs und macht Fortbildung zugänglich.

Pauschale Ausschlüsse einzelner Akteure – etwa der Industrie – verengen diesen Raum unnötig. In der Vergangenheit hat sich der FSA bereits gegen solche Regelungen ausgesprochen, zum Beispiel, als in Bayern Fortbildungsveranstaltungen von Pharma- und Medizinprodukteunternehmen generell nicht mehr anerkannt werden sollten. Denn die Annahme, dass jede Form von Engagement in der ärztlichen Fortbildung automatisch Einflussnahme bedeutet, ignoriert die Realität einer transparent regulierten Zusammenarbeit, die gerade durch den FSA-Kodex gewährleistet ist.

Diese Vielfalt der Fortbildungslandschaft steht nun allerdings unter Druck – nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Fachgesellschaften und andere Veranstalter. Denn mit der MFBO 2024 rücken neue Regelungen und Interpretationsspielräume in den Fokus, die erhebliche Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung mit sich bringen.

Neue Unsicherheiten für Veranstalter von Fortbildungen

Mit der MFBO 2024 sehen sich unterschiedliche Akteure – Unternehmen wie auch Fachgesellschaften und andere Veranstalter ärztlicher Fortbildungen – mit neuen, teils sehr unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert.

Wenn es darum geht, dass über den wissenschaftlichen Inhalt hinaus die „gesamte Fortbildungsmaßnahme“ frei von wirtschaftlichen Interessen sein muss, liegt für Pharmaunternehmen der Verweis auf die bereits bestehenden, strengen Vorgaben der Kodizes des FSA und anderer Industrieverbände nahe. Gemessen an den ersten praktischen Erfahrungen steht aber die Befürchtung im Raum, dass Fortbildungsveranstaltungen, selbst wenn sie wissenschaftlich hochwertig und regelkonform gestaltet sind, von Landesärztekammern künftig nicht mehr zertifiziert werden – wenn Unterstützung von Teilnehmenden als Beeinflussung gewertet wird.

Auch viele Veranstalter, etwa wissenschaftliche Fachgesellschaften, stehen vor einer neuen Hürde beim Sponsoring ihrer Kongresse: Nach der MFBO darf eine CME-Zertifizierung nicht erfolgen, wenn durch „Sponsoring“ ein Gewinn erzielt oder die Gelder nicht ausschließlich für den wissenschaftlichen Inhalt verwendet werden. Doch was will die MFBO als Sponsoring verstanden wissen? Was genau umfasst die „Durchführung des wissenschaftlichen Programms“? Gehören Raummiete, technische Infrastruktur oder Reisekosten der Referierenden dazu? Viele Fragen, bei denen klare und praxistaugliche Auslegungsempfehlungen hilfreich wären, um entsprechenden Unsicherheiten entgegenzutreten.

In der Diskussion ist mitunter zu hören, Unternehmen und Fachgesellschaften könnten ihre Fortbildungen ja weiterhin durchführen – nur eben ohne CME-Zertifizierung. Das klingt auf den ersten Blick großzügig, ist in Wahrheit aber eine leere Freiheit. Denn ärztliche Fortbildung lebt gerade von der CME-Zertifizierung: Sie verleiht Fortbildungen Sichtbarkeit und Relevanz – und ist zugleich die Voraussetzung dafür, dass Ärztinnen und Ärzte ihre gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungspflicht nachweisen können. Wer von der Zertifizierung ausgeschlossen ist, verliert den Zugang zu diesem System und wird damit (faktisch wie rechtlich) benachteiligt – selbst dann, wenn die Inhalte wissenschaftlich einwandfrei und ethisch unbedenklich sind.

Wissenschaftlichkeit als entscheidendes Kriterium

Für den Wert einer Fortbildung ist letztlich nicht ihre finanzielle oder organisatorische Ausgestaltung entscheidend, sondern ihre wissenschaftliche Qualität, ihre Evidenzbasierung und ihr ausgewogener Überblick über den Wissensstand.

Der FSA teilt mit der Bundesärztekammer das Ziel, Fortbildungen frei von sachfremden Interessen zu halten. Entscheidend ist, dass dieses Ziel mit praktischer Umsetzbarkeit und Augenmaß verfolgt wird – damit ärztliche Fortbildung unabhängig, zugänglich und vielfältig bleibt, im Interesse von Ärztinnen und Ärzten und letztlich der Patientinnen und Patienten.

Der FSA steht zu diesem wichtigen Thema weiterhin offen für den Dialog – mit der ärztlichen Selbstverwaltung, den Fachgesellschaften und allen, die Verantwortung für eine integre und pluralistische Fortbildungslandschaft tragen.

 

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Über den FSA

Der FSA wurde 2004 von forschenden Pharmaunternehmen gegründet. Die Mitgliedsunternehmen des FSA decken rund 75% des deutschen Pharmamarktes ab. Mit seinen Kodizes hat der FSA verbindliche Regelungen für die korrekte Zusammenarbeit von pharmazeutischen Unternehmen mit Ärztinnen und Ärzten und anderen Angehörigen der medizinischen Fachkreise, deren Einrichtungen sowie mit Patientenorganisationen aufgestellt. Darüber hinaus verpflichten die Kodizes die Mitgliedsunternehmen des FSA, ihre Leistungen an die Ärzteschaft sowie an Patientenorganisationen jährlich zu veröffentlichen. Im Übrigen gilt: Jede Person kann dem FSA den Verdacht eines Kodex-Verstoßes durch ein Mitgliedsunternehmen melden. Die unabhängige Schiedsstelle des FSA untersucht die gemeldeten Verdachtsfälle. Sollte sich der Verdacht bestätigen, sieht das Regelwerk des FSA klar definierte Sanktionen vor, z.B. Geldbußen bis zu 400.000, – EUR und die Nennung des Unternehmens zusammen mit der Veröffentlichung der Entscheidung im Internet.

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