FSA erstreckt Kodizes auf Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Die Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) hat das Regelwerk des Vereins auf Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) erstreckt. Die bewährten Compliance-Standards der FSA-Kodizes sind damit von den Mitgliedsunternehmen sowohl bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln als auch bei DiGA im Sinne des § 33a SGB V zu beachten.