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Kodex § 1; Satzung § 1 – Abgrenzung Arzneimittel – Medizinprodukte Anwendung des Kodex

AZ.: 2004.8-21 (1. Instanz)

Leitsatz

Nach der Satzung des FS Arzneimittelindustrie können Veranstaltungen für Mitgliedsunternehmen, die im Bereich Medizintechnik (Diagnostika) stattfinden nicht an den Regelungen des Kodex gemessen werden, so lange auf der Veranstaltung nicht überwiegend arzneimittelbezogene Themen auf der Tagesordnung stehen.

Sachverhalt

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Wesentliche Entscheidungsgründe

Der FS Arzneimittelindustrie e.V. hat die Verfolgung der Beanstandung aus formellen Gründen als unzulässig eingestellt.

Das beanstandete Unternehmen konnte belegen, dass es sich bei der Tagung um den Bereich Diagnostika handelte und dass ausschließlich Medizinprodukte im Sinne des § 3 Medizinproduktegesetzes Gegenstand der Tagung waren. Arzneimittelbezogene Themen standen nicht auf der Agenda.

Die Vorschriften des Kodex des FS Arzneimittelindustrie finden dann keine Anwendung, wenn eine Veranstaltung keinen arzneimittelbezogenen Ansatz aufweist. Hieran ändert auch nichts die Tatsache, dass die teilnehmenden Ärzte auch Arzneimittel des beanstandenden Unternehmens verschreiben. Auch die Behandlung allgemeiner Themen stellt ohne arzneimittelbezogenen Ansatz kein Kodexverstoß dar.

Gemäß § 1 findet der Kodex nur Anwendung, „ … bei der Zusammenarbeit der Mitgliedsunternehmen mit den in Deutschland tätigen Ärzten im Bereich von Forschung, Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln“.

Ergebnis

Das Verfahren war aus formellen Gründen einzustellen.

Berlin, im Oktober 2004