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Auch 2021 große Nachfrage: FSA schult erneut Anwendergruppen aus Fachgesellschaften und Veranstaltungsbranche

Berlin, 11.02.2021 – Grundlagenwissen und konkrete Fallbeispiele für Anwenderinnen und Anwender des FSA-Kodex Fachkreise: Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V.“ (FSA) hat rund 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Fachgesellschaften und der Veranstaltungsbranche in einem Online-Workshop geschult.

Im Vordergrund des zweistündigen Workshops stand die Vermittlung von Grundlagenwissen zum FSA-Kodex Fachkreise. Dieser regelt die Zusammenarbeit der Mitgliedsunternehmen vor allem mit Ärztinnen und Ärzten und anderen Fachkreisangehörigen sowie deren Organisationen. Im Fokus standen unter anderem Umsetzung der maßgeblichen Compliance-Grundsätzen, die vertragliche Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten sowie Fragen und Antworten rund um die Durchführung und Unterstützung von berufsbezogenen wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen. Im Rahmen des Workshops wurde zudem der Sachstand des EFPIA- und MedTech Europe-Projekts „e4ethics/CVS“ vermittelt. Auf Basis von „e4ethics/CVS“ wurden die Veranstaltungs-Registrierungsplattformen der beiden Verbände seit dem 1.1.2021 vereinheitlicht.

Für Dr. Uwe Broch, Geschäftsführer des FSA, hat die Schulung von externen Anwenderinnen und Anwendern im Verständnis und Umgang mit den Grundlagen der Pharma-Selbstkontrolle einen hohen Stellenwert: „Der FSA erstellt nicht nur Regeln für gute Zusammenarbeit, sondern unterstützt auch bei deren Anwendung. Mit unserem regelmäßigen Workshop-Angebot schulen wir deshalb auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Eventorganisationen und Fachgesellschaften im Umgang mit unseren Richtlinien.“

Alle FSA-Kodizes sind auf der Website des Vereins abrufbar. Dies gilt ebenfalls für die Informationen zum FSA-Themenschwerpunkt „Pluralität der ärztlichen Fortbildung“ sowie die regelmäßigen Newsletter und Podcasts mit weiteren Einblicken in die Vereinsarbeit.

Über den FSA

Der FSA wurde 2004 von forschenden Pharmaunternehmen gegründet. Die mittlerweile 53 Mitgliedsunternehmen des FSA decken rund 75% des deutschen Pharmamarktes ab. Mit seinen Kodizes hat der FSA verbindliche Regelungen für die korrekte Zusammenarbeit von pharmazeutischen Unternehmen mit Ärztinnen und Ärzten und anderen Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie deren Organisationen aufgestellt. Darüber hinaus verpflichtet der Transparenzkodex die Mitgliedsunternehmen des FSA, ihre Leistungen an die Ärzteschaft jährlich zu veröffentlichen. Jede Person kann dem FSA den Verdacht eines Kodex-Verstoßes durch ein Pharmaunternehmen melden. Die unabhängige Schiedsstelle des FSA untersucht die gemeldeten Verdachtsfälle. Sollte sich der Verdacht bestätigen, sieht das Regelwerk des FSA klar definierte Sanktionen vor, z.B. Geldstrafen bis zu 400.000, – EUR und die Nennung des Unternehmens zusammen mit der Veröffentlichung der Entscheidung im Internet.