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§ 7 HWG – Nachweis eines Produktbezugs für die Abmahnung eines Ausstellungsbesuches

AZ.: 2005.3-59 (1. Instanz)

Leitsatz

Der Hinweis auf der Einladung eines Nichtmitgliedes an Ärzte zu einer Führung durch eine Ausstellung „Anschließend werden wir den Tag mit einem Round Table ausklingen lassen.“ stellt keinen Verstoß gegen § 7 HWG dar.

Sachverhalt

Ein Nichtmitglied hatte zur Führung durch eine Ausstellung mit Werken der Moderne Ärztinnen und Ärzte eingeladen. Die Eintrittsgelder sowie die Kosten für die einstündige Führung wurden durch das Unter-
nehmen bezahlt. In der Einladung war lediglich vermerkt, dass man nach der Führung durch die Ausstellung den Tag mit einem „Round Table“ ausklingen lassen wollte. Die Einladung enthält lediglich den Firmennamen des Nichtmitglieds, aber keine weiteren Hinweise auf konkrete Produkte.

Wesentliche Entscheidungsgründe

Die Einladung eines Nichtmitglieds zur Führung durch eine Ausstellung und ein sich daran anschließender „Round Table“ stellt keinen Verstoß gegen § 7 HWG dar, solange ein konkreter Produktbezug aus der Einladung und dem Ablauf des Ausstellungsbesuches nicht erkennbar sind.
Hätte es sich um ein Mitglied gehandelt, wäre ein Kodexverstoß gegen §§ 20, 21zu prüfen gewesen.

Ergebnis

Der FS Arzneimittelindustrie hat, nachdem er zur weiteren Substantiierung unbeantwortet aufgefordert hatte, das Verfahren eingestellt. Der Vorgang ist damit abgeschlossen.


Berlin, im April 2005