Transparenzveröffentlichungen 2024: Die wichtigsten Inhalte auf einen Blick
Die FSA-Mitgliedsunternehmen haben im Berichtsjahr 2023 Leistungen in Höhe von rund 694 Millionen Euro an Ärztinnen und Ärzte sowie andere Fachkreisangehörige und deren Einrichtungen erbracht. Die Zuwendungen an Patientenorganisationen beliefen sich auf rund 9,6 Millionen Euro.
Die Kodizes
Mit der Offenlegung ihrer Zuwendungen an Fachkreisangehörige und Patientenorganisationen leisten die FSA-Mitgliedsunternehmen einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Gesundheitswesen. Sie folgen damit den Regelungen des FSA-Transparenzkodex sowie des FSA-Kodex Patientenorganisationen, zu deren Einhaltung sie sich verpflichtet haben. Die jährliche Transparenzveröffentlichung ist ein zentrales Instrument der freiwilligen Selbstregulierung und schafft Vertrauen in die für den medizinischen Fortschritt wichtige Zusammenarbeit der Akteure im Gesundheitswesen. Die Transparenzveröffentlichung erfolgt in diesem Jahr zum neunten Mal (erste Veröffentlichung der FSA-Mitgliedsunternehmen im Jahr 2016 für das Berichtsjahr 2015). Zur jährlichen Veröffentlichung ihrer Leistungen an Patientenorganisationen sind die Mitgliedsunternehmen bereits seit 2008 verpflichtet.
Über die Transparenzvorgaben hinaus stellen die FSA-Kodizes strenge Regeln für die ethische Zusammenarbeit der pharmazeutischen Unternehmen mit Fachkreisangehörigen, beispielsweise im Rahmen von wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen, und Patientenorganisationen auf. Die Einhaltung dieser Regeln wird von der unabhängigen FSA-Schiedsstelle überwacht.
Fachkreisangehörige
Im Berichtsjahr 2023 haben die FSA-Mitgliedsunternehmen Gesamtleistungen in Höhe von 694 Millionen Euro an Ärztinnen und Ärzte sowie andere Fachkreisangehörige und deren Einrichtungen erbracht. Damit haben sich die Zuwendungen im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht (2022: 650,2 Millionen Euro).
In die Zusammenarbeit in der Forschung und Entwicklung haben die FSA-Mitgliedsunternehmen mit 475,3 Millionen Euro den größten Teil ihrer Leistungen investiert. Es folgen die Zuwendungen an medizinische Institutionen und Einrichtungen (darunter beispielsweise die Kooperation im Rahmen von Kongressen und Veranstaltungen) in Höhe von rund 133 Millionen Euro. Dahinter liegen die Leistungen an Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Angehörige der Fachkreise mit 85,7 Euro. Letzteres beinhaltet beispielsweise Vertragshonorare sowie Ausgaben im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen.
Zustimmung zur namentlichen Nennung
Die FSA-Mitgliedsunternehmen sind nach dem europäischen und deutschen Datenschutzrecht verpflichtet, Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Kooperation um ihre datenschutzrechtliche Zustimmung zur individuellen Nennung von Leistungsbezügen zu bitten. Wird diese nicht erteilt, werden die Leistungen von den Unternehmen anonym und aggregiert offengelegt.
Die Zustimmungsrate zur namentlichen Veröffentlichung von Leistungsbezügen aus der Zusammenarbeit mit FSA-Mitgliedunternehmen lag im Berichtsjahr 2023 bei rund 23 Prozent. Sie liegt damit auf dem Niveau des vorausgegangenen Jahres.
Die Zustimmung von Ärztinnen und Ärzte zur individuellen Veröffentlichung ihrer Leistungsbezüge ist und bleibt ein wichtiges Anliegen für den FSA und seiner Mitgliedsunternehmen. Die Ärzteschaft leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Transparenzinitiative. Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie in der FSA-Broschüre „Ihr Beitrag für mehr Transparenz“ nachlesen.
Patientenorganisationen
Rund 9,6 Millionen Euro haben die Mitgliedsunternehmen des FSA in die Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen investiert. Entsprechend des Trends der Vorjahre sind die Leistungen mit 14 Prozent Zuwachs im Vergleich zum Berichtsjahr 2022 leicht gestiegen (2022: 8,4 Mio.; 2021: 7,7 Mio.).
Die Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen ist für pharmazeutische Unternehmen von großer Bedeutung, um Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten besser zu verstehen und Therapiebedarfen zu begegnen. Der Austausch befördert somit die Entwicklung innovativer Gesundheitslösungen für die Patientenversorgung.
Transparenz im Gesundheitswesen
Mit dem Transparenzkodex und der Veröffentlichung aller Leistungen an Ärztinnen und Ärzte und andere Fachkreisangehörige und deren Einrichtungen sowie Patientenorganisationen sind die Mitgliedsunternehmen des FSA Vorreiter für Transparenz im Gesundheitswesen. Keine andere Branche in Deutschland und keine andere Einrichtung im Gesundheitswesen geht mit ihren Transparenzvorgaben so weit. Unsere Expertise und jahrelange Erfahrung werden wir auch weiterhin in die Diskussion mit Akteuren aus Politik, Governance und Gesundheitswesen einbringen.