Transparenzveröffentlichungen 2023: Die wichtigsten Inhalte auf einen Blick
Im nachfolgenden Text haben wir die Zahl zu den Leistungen an die Patientenorganisationen von 10,2 auf 8,4 Millionen Euro und die prozentuale Erhöhungen im Vergleich zum Vorjahr von 32 auf 9 Prozent korrigiert. Ein Übermittlungsfehler hatte zu einer fehlerhaften Gesamtsumme bei den Leistungen an die Patientenorganisationen geführt.
Stand: 14.06.2024
Im Berichtsjahr 2022 beliefen sich die erbrachten Leistungen der FSA-Mitgliedsunternehmen an Ärztinnen und Ärzte und andere Fachkreisangehörige sowie deren Einrichtungen auf rund 650,2 Millionen Euro. Patientenorganisationen unterstützten die Unternehmen zudem mit Leistungen in Höhe von rund 8,4 Millionen Euro.
Wie bereits im Vorjahr konnten die FSA-Mitgliedsunternehmen nach dem pandemiebedingten Rückgang im Jahr 2020 wieder vermehrt in die Zusammenarbeit investieren. Im Vergleich zum Jahr 2021 erhöhten sich die erbrachten Leistungen an die Fachkreise um 3 Prozent und die Leistungen an Organisationen der Patientenselbsthilfe um 9 Prozent.
Die Kodizes
Einmal im Jahr veröffentlichen die Mitgliedsunternehmen ihre Leistungen im Rahmen der Zusammenarbeit mit Fachkreisangehörigen und Patientenorganisationen. Sie erfüllen damit ihre nach dem FSA-Transparenzkodex und dem FSA-Kodex Patientenorganisationen bestehende Verpflichtung zur jährlichen Offenlegung aller Zuwendungen. Die Transparenzveröffentlichung ist ein zentrales Instrument der freiwilligen Selbstregulierung der pharmazeutischen Unternehmen. Hierdurch schaffen die Unternehmen hinsichtlich der wichtigen Zusammenarbeit und Kooperation mehr Nachvollziehbarkeit und stärken das Vertrauen von Akteuren des Gesundheitswesens sowie der Gesellschaft insgesamt. Im Jahr 2023 erfolgt die Transparenzveröffentlichung von Leistungen an Fachkreisangehörige bereits zum achten Mal (erste Veröffentlichung der FSA-Mitgliedsunternehmen im Jahr 2016 für das Berichtsjahr 2015). Zur jährlichen Veröffentlichung ihrer Leistungen an Patientenorganisationen sind die Mitgliedsunternehmen bereits seit 2008 verpflichtet.
Neben den Transparenzregelungen unterliegen die Mitgliedsunternehmen verbindlichen Verhaltensgrundregeln für die Zusammenarbeit mit Fachkreisangehörigen und Patientenorganisationen. Diese sind ebenfalls in den FSA-Kodizes festgehalten. Die Einhaltung der Regelungen wird durch die Schiedsstelle des FSA kontrolliert.
Fachkreisangehörige
Entsprechend der Vorgaben des FSA-Transparenzkodex haben die FSA-Mitgliedsunternehmen ihre Leistungen an Ärztinnen und Ärzte für das Berichtsjahr 2022 zum 30.06.2023 offengelegt. Die Gesamtleistungen belaufen sich auf rund 650,2 Millionen Euro. Sie liegen damit auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr (2021: 630 Millionen Euro).
Den größten Teil ihrer Zuwendungen haben die pharmazeutischen Unternehmen mit rund 437,7 Millionen Euro für die Kooperation im Bereich der Forschung und Entwicklung erbracht. Daran schließen sich Leistungen an medizinische Institutionen und Einrichtungen (beispielsweise für die Unterstützung von Veranstaltungen und Kongressen) in Höhe von rund 133 Millionen Euro und Leistungen an Ärztinnen und Ärzte sowie andere Fachkreisangehörige in Höhe von rund 79,5 Millionen Euro (beispielsweise für Fortbildungen und Vortragshonorare) an.
Zustimmung zur namentlichen Nennung
Die Ärztinnen und Ärzte werden im Rahmen der Zusammenarbeit mit Mitgliedsunternehmen um ihre datenschutzrechtliche Zustimmung in die individualisierte Nennung von Leistungsbezügen gebeten. Eine Freigabe der Daten erfolgt insoweit auf freiwilliger Basis. Wird die Zustimmung nicht erteilt, veröffentlichen die Unternehmen die Leistungen nach geltendem Recht anonym und aggregiert.
Für das Jahr 2022 haben rund 23 Prozent der Ärztinnen und Ärzte, die mit FSA-Mitgliedsunternehmen zusammengearbeitet haben, ihr Einverständnis zur namentlichen Nennung erteilt. Damit liegt die Zustimmungsquote auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr.
Durch ihre Zusammenarbeit tragen Pharmaunternehmen und Fachkreisangehörige fortlaufend zur Verbesserung des Therapieangebots und damit zu einer besseren Versorgung von Patientinnen und Patienten bei. Die individuelle Nennung von Leistungsbezügen ist dabei ein wichtiger Baustein für Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Gesundheitswesen. Die Mitgliedsunternehmen des FSA werden sich in diesem Sinne auch künftig im Dialog mit der Ärzteschaft für eine Erhöhung der Zustimmungsquote einsetzen.
Patientenorganisationen
Im Berichtsjahr 2022 haben die Mitgliedsunternehmen des FSA rund 8,4 Millionen Euro in die Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen investiert. Die Leisungen liegen damit rund 9 Prozent höher als im Vorjahr (2021: 7,7 Mio.; 2020: 6 Mio.)
Diese Entwicklung zeigt, dass für die pharmazeutischen Unternehmen neben der ohnehin wichtigen Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten auch der Kontakt zu Patientenorganisationen weiter an Bedeutung gewinnt. Ausgenommen eines pandemiebedingten Rückgangs der Leistungen im Jahr 2020 setzt sich der Trend der Vorjahre hier fort. Der FSA sieht bestätigt, dass das Verständnis für die Lebenswirklichkeiten von Patientinnen und Patienten eine enorme Bedeutung für forschende Pharmaunternehmen hat.
Transparenz im Gesundheitswesen
Mit dem Transparenzkodex und der Veröffentlichung aller Leistungen an Ärztinnen und Ärzte und andere Fachkreisangehörige und deren Einrichtungen sowie Patientenorganisationen sind die Mitgliedsunternehmen des FSA Vorreiter für Transparenz im Gesundheitswesen. Keine andere Branche in Deutschland und keine andere Einrichtung im Gesundheitswesen geht mit ihren Transparenzvorgaben so weit. Dass Transparenz im Gesundheitswesen ein wichtiges Thema ist, zeigt auch die Aufnahme in die politische Agenda des Koalitionsvertrags. Unsere Expertise und jahrelange Erfahrung werden wir auch weiterhin in die politische Diskussion zum Thema Transparenz einbringen.